Durch den immer größer werdenden Einfluss der Europäischen Union gewinnen auch die EG-Richtlinien als supranationales Wasserrecht auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung zunehmend an Bedeutung.
Die sichere Trinkwasserversorgung und schadlose Abwasserbeseitigung gehören zu den anspruchvollsten Infrastrukturaufgaben des Staates.
Hier hat sich in der Bundesrepublik eine stark kommunalrechtlich geprägte Ver- und Entsorgungsstruktur herausgebildet, in der neben lokalen öffentlichen Aufgabenträgern auch überregionale Unternehmungen in unterschiedlichen Rechtsformen tätig sind.
Noch immer beschäftigt viele Bürger, vorrangig Grundstückseigentümer, die Abwasserproblematik.
Viele Rechtsstreitigkeiten sind noch bei den Verwaltungsgerichten deswegen anhängig.
Auch sind grundsätzliche Rechtsfragen nach vielen Diskussionsjahren in der Schwebe.
Rechtssicherheit ist auf dem Abwassersektor noch nicht hergestellt.
Im Seminar wird den Teilnehmern ein Überblick gegeben zum Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Abwasserrecht, unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen und Bodenverunreinigungen.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, der kommunalen Gebietskörperschaften sowie Landesbedienstete, die mit wasserrechtlichen Fragen befasst sind.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 399€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/…
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Programm
09:30 Uhr Begrüßung und Einführung
09:35 Uhr Der „strafrechtliche Abwasserbegriff"
Das Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im „Abwasserrecht"
10:45 Uhr Kaffeepause
11:00 Uhr Gewässerverunreinigung gemäß § 324 StGB
Alleintäterschaft
Strafbarkeit des Verantwortlichen für Abwasseranlagen
Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz
Unterlassungstäter
Amtsträger
Mittelbare Täterschaft
Mittäter, Anstifter, Beihilfe
12:30 Uhr Mittagspause
13:15 Uhr Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen gemäß § 326 StGB
Bodenverunreinigung gemäß § 324 a StGB
15:00 Uhr Kaffeepause
15:15 Uhr Verstoß gegen die Abgabenordnung §§ 370 ff AO Einzelfälle strafrechtlicher Verantwortlichkeit
Einhaltung der Erlaubnisfrist
Anforderung an vorausschauende Planung
Störungen durch Indirekteinleiter
Überwachungspflichten der Kommunalbediensteten
Überschreitungen von Überwachungswerten
Strafbarkeit durch Unterlassen
Garantenstellung
Abwasserbeseitigungspflicht und Garantenstellung
Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben
16:15 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
16:30 Uhr Ende der Veranstaltung
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und –tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.
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