Freundschaft Plus, also Freundschaft mit gelegentlichem Sex, aber ohne weitere Verpflichtungen, funktioniert nur ohne tiefere Gefühle. Denn verliebt sich einer in den anderen, ohne dass diese Zuneigung erwidert wird, bedeutet es meist das Aus für die Freundschaft. Und zwar auch für die ohne Plus. Kommt bei einem der beiden dann auch noch ein Kinderwunsch hinzu, wird es kompliziert. Oder gar kriminell. Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, in dem eine Frau sogar die Kondome ihres Freundes Plus durchlöcherte, weil sie mehr wollte, als nur ab und zu mit ihrem Mitbewohner zu schlafen. Sie hatte sich verliebt und wollte ihn mit einem Kind an sich binden. Doch der Schwindel flog auf und der Mann erstattete Anzeige gegen seine übergriffige Freundin Plus. Am Ende wurde sie zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verdonnert und hatte damit Glück im Unglück (Amtsgericht Bielefeld, Az.: 10 Ls – 566 Js 962/21 – 476/21). Denn die ARAG Experten weisen darauf hin, dass durchlöcherte Kondome vergleichbar sind mit dem so genannten Stealthing, dem heimlichen Entfernen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs. Und das wird ebenfalls als sexuelle Nötigung ausgelegt, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.
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