Die Pläne zu einer bundesweiten Krankenhausreform, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Dienstag vorgestellt hat, finden beim UKM-Vorstand weitgehend Zustimmung. Insbesondere die Abkehr von einer reinen Vergütung über Fallpauschalen sei begrüßenswert. Aber auch die Weiterentwicklung der Krankenhausstruktur durch klar definierte Versorgungsstufen für die Kliniken sei notwendig.

Mit großem Interesse habe er die Pressekonferenz des Bundesgesundheitsministers verfolgt, so Univ.-Prof Alex W. Friedrich, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des UKM (Universitätsklinikum Münster). „Zunächst mal hat die Regierungskommission um Karl Lauterbach einen guten Vorschlag gemacht, daraus muss jetzt in den nächsten Monaten das entsprechende Gesetz werden. Entscheidend ist aber, dass es endlich zu der langerwarteten und sehr grundlegenden Veränderung in unserem gesamten Gesundheitssystem kommt – nämlich der Abkehr von den DRGs, also Fallpauschalen. Endlich gehen wir Schritte, die unsere europäischen Nachbarn teilweise schon umgesetzt haben. Auch wir stehen als UKM vor großen Herausforderungen, die wir nur durch eine veränderte Rahmenstruktur gut bewältigen können.“ Konkret spricht Friedrich die Stufenplanung in den Gesetzesplänen an. Danach sollen die Krankenhäuser in mehrere Versorgungsstufen eingeteilt werden. Das Behandlungs-Portfolio der Häuser darf dann nur noch das der entsprechenden Versorgungsstufe sein. „Das heißt, die Häuser konzentrieren sich auf das, was sie jeweils am besten können. Das garantiert den Patientinnen und Patienten, dass sie mit ihrer jeweiligen Erkrankung in dieser Klinik auch am besten aufgehoben sind. Das UKM ist universitärer Maximalversorger der obersten Stufe. Für uns heißt das, dass wir in unserer Versorgungsregion Nordwest die beste medizinische Expertise und erstklassige Ausstattung bieten, für Behandlungen, auf die sonst keine Klinik spezialisiert ist. Die Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern in unserer Versorgungsregion wird daher eine wichtige Voraussetzung sein. Das soll im Rahmen des Krankenhausplans NRW erfolgen. Aus meiner Sicht sind daher die Pläne aus Düsseldorf und Berlin gut miteinander vereinbar.“

Auch der Kaufmännische Direktor des UKM, Dr. Christoph Hoppenheit, begrüßt ausdrücklich die Reformpläne: „Es ist richtig, dass den Universitätskliniken endlich ihre herausragende Rolle in der medizinischen Versorgung zuerkannt wird. Die geplante sukzessive Einführung einer Vorhaltevergütung auf Basis der definierten Leistungsgruppen und Qualitätsanforderungen garantiert uns als Universitätsklinik, dass wir künftig die medizinische Ausstattung, vor allem aber unser hochspezialisiertes Personal, ein Stück weit in der Krankenhausfinanzierung abgebildet sehen.“ 

Die Steuerung der Gesundheitsversorgung in einzelnen Regionen sei der richtige Ansatz, so Hoppenheit. Allerdings glaubt der Kaufmännische Direktor nicht, dass das zentral-direktiv aus Berlin geschehen könne, da die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung eben Ländersache sei. „Dennoch: Die vom Bundesminister vorgesehenen Leistungsstufen passen hervorragend auch zum Krankenhausplan NRW. Wir befinden uns in Nordrhein-Westfalen schon längst auf dem Weg zur Umsetzung. Mit den Reformplänen, die nun auch Rückenwind durch den Bund bekommen, können wir die vorhandenen Ressourcen in den Häusern besser verteilen.“ Für ihn sei aber auch klar, dass angesichts der allgemeinen Preissteigerung auch mehr Geld ins System müsse. „Alle Häuser stehen aufgrund der Krisen der letzten Jahre finanziell unter immensem Druck.“ Die Soforthilfen für Kliniken seien ein richtiger Schritt gewesen. „Insgesamt“, so Hoppenheit, „begrüßen wir als Vorstand des UKM die angestrebte substanzielle Strukturreform und werden unseren Teil durch aktive Schritte dazu beitragen, dass die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen und bundesweit auf neue Füße gestellt wird.“

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