Um von den Entlastungen zu profitieren, müssen Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Schwerin nichts unternehmen. „Alle Entlastungen der Wärmepreisbremse werden wir automatisch in unseren Abrechnungen ab März 2023 berücksichtigen – natürlich dann auch rückwirkend für den Januar und Februar. Zur leichteren Abrechnung der Wärmepreisbremse benötigen wir jedoch die Mithilfe unserer Kundinnen und Kunden und bitten um die Meldung der Zählerstände vom 31. Dezember 2022. Dies geht beispielsweise über unser Online-Portal oder ganz einfach über unseren Kundenservice per Telefonanruf, E-Mail, Post oder persönlichen Besuch in unseren Kundencentern,“ erläutert Dr. Josef Wolf, Geschäftsführer der Stadtwerke Schwerin.
Mit Blick auf die aktuelle Lage ergänzt er: „Die Energiewelt steht Kopf und besonders die Wärmeversorgung in diesem Winter ist für uns alle ein großes Thema. In Schwerin ist die Versorgung mit Wärme aktuell gesichert und wir setzen alles daran, damit das so bleibt.“
Beispielrechnung1 für ein Einfamilienhaus (alle Angaben brutto):
Ohne Wärmepreisbremse
Prognostizierter Jahresverbrauch (100%): 12,0 MWh
Arbeitspreis regulär (Beispiel): 250 Euro/MWh
Kosten ohne Preisbremse: 3.000,00 Euro/Jahr
Mit Wärmepreisbremse
Verbrauch Preisbremse (80 %): 9,6 MWh
Arbeitspreis Preisbremse: 95 Euro/MWh
Weiterer Verbrauch (20 %): 2,4 MWh
Arbeitspreis regulär (Beispiel): 250 Euro/MWh
Kosten mit Preisbremse: 1.512,00 Euro/Jahr
Ersparnis durch Wärmepreisbremse: rund 1.488 Euro/Jahr (124 Euro/Monat)
1 Zur Vereinfachung wurde in der Beispielrechnung nur der reine Arbeitspreis berücksichtigt.
Hintergrund:
Die Wärmepreisbremse gilt für alle Haushalte und Unternehmen bis zu einem Jahresverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden je Verbrauchsstelle. Ebenfalls berechtigt sind unter anderem Wohnungseigentümergemeinschaften, Einrichtungen im Bereich der Bildung, Pflege, der medizinischen Versorgung und Kindertagesstätten, auch wenn ihr Verbrauch höher ist.
Mieterinnen und Mieter werden voraussichtlich über die jährlichen Heizkostenabrechnung der den Vermietenden durch die Wärmepreisbremse entlastet.
Die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) wurde 1991 gegründet und ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Landeshauptstadt Schwerin. Schweriner Kundinnen und Kunden können bei dem Unternehmen alles aus einer Hand beziehen: Strom, Gas, Fernwärme, Wasser sowie Internet- und TV-Produkte über das unternehmenseigene city.kom-Glasfasernetz. Mit attraktiven Strom- und Gastarifen sind die Stadtwerke Schwerin auch bundesweit aktiv.
Die Stadtwerke Schwerin betreiben zwei Gas- und-Dampfturbinen-Heizkraftwerke mit angeschlossenem Wärmespeicher sowie eine Biogasanlage und diverse Photovoltaikanlagen. Eine Geothermie-Anlage wird Ende 2022 die Nutzung erneuerbarer Energien für die Fernwärmeversorgung ermöglichen und einen nennenswerten Beitrag zu einer CO2-neutralen Wärmeversorgung leisten.
Bereits seit 2017 bauen die Stadtwerke Schwerin eigenwirtschaftlich ihr Glasfasernetz im Stadtgebiet aus. Über Bundesfördermittel werden zudem bis 2024 die mit schnellem Internet unterversorgten Gebiete, die sogenannten „weißen Flecken“, an das Breitbandnetz angeschlossen.
Eckpfeiler der Unternehmensphilosophie sind Versorgungssicherheit, ein optimaler Kundenservice, nachhaltiges Handeln sowie regionales Engagement. Seit ihrem Bestehen sind die Stadtwerke Schwerin an einer Vielzahl von sozialen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten in Schwerin beteiligt. Darüber hinaus stärken die Stadtwerke den Wirtschaftsstandort Schwerin als verlässlicher Arbeitgeber, auch im Bereich Ausbildung und Karriere.
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