WUS begrüßt die Absicht der Bundesregierung, ein modernes Einwanderungsrecht zu schaffen und dort, wo es vertretbar ist, Fachkräfte aus Drittstaaten anzuwerben. Jedoch immer nur dann, wenn der Eigenbedarf der jeweiligen Herkunftsstaaten fachspezifisch gedeckt ist . So ist dies z.B. für medizinische Fachkräfte seitens der Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit Jahren festgeschrieben und so wurde es bereits unmittelbar nach der Gründung der Bewegung der Blockfreien Staaten 1961 seitens der damaligen Staatschefs als ernste Gefahr für die Entwicklung deren Mitgliedsstaaten angeprangert und als Ausgleich eine „Brain Drain Steuer“ eingefordert. Auch 60 Jahre später ist dies nach wie vor aktuell und berechtigt.
Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass internationale Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen zwar erste Berufserfahrung nach ihrem Hochschulabschluss in Deutschland für 2 bis 3 Jahre sammeln können, jedoch sollten sie anschließend ihre Qualifikationen und Kompetenzen in ihren Herkunftsstaaten einsetzen. Hierbei sollten sie, wie in früheren Jahren, die tatkräftige Unterstützung der Bundesregierung mit Existenzgründungsprogrammen und Stellenvermittlungen erhalten. Dies kommt auch deutschen Unternehmen und ihren Auslandstöchtern zugute, da internationale Hochschulabsolventinnen und -absolventen, nicht nur hochqualifiziert sind, sondern auch mit der deutschen Kultur und Denke vertraut sind. Es wäre absurd,
„Um die besten Köpfe an Deutschland zu binden, sollte ihr Potential in ihren Herkunftsstaaten in Wert gesetzt werden, da dies letztendlich auch Deutschland zugutekommt und zu einer notwendigen Umsetzung der Nachhaltigkeitsagenda 2030 beiträgt“, so Dr. Ghawami abschließend.
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