Laut aktuellem Verhandlungstand sollen Anlagen mit bis zu 1 MW installierter Leistung von der Erlösabschöpfung ausgenommen werden. Das wird vom BLHV-Präsidenten zwar ausdrücklich begrüßt, „doch es sind gerade die größeren Anlagen, die bei hoher Nachfrage ihre Stromerzeugung entsprechend hochfahren können, um den Energiebedarf – ohne Kohle und Erdgas – decken zu können. Um das leisten zu können, haben die Betreiber viel investiert und auf eine verlässliche Energiepolitik gesetzt“, erklärt Bolkart. Wie Biomethan müsse Biogas vollständig von der Erlösabschöpfung ausgeschlossen werden, fordert Bolkart.
Die Bundespolitik hätte gar nicht erst in Betracht ziehen sollen, Biogasanlagen in die Erlösabschöpfung mit einzubeziehen, findet Bolkart. „Wenn kleine- und mittelständische Unternehmer in den Klimaschutz investieren, dann brauchen sie die Rückendeckung der Politik. Mit solchen Aktionen treibt man den Landwirtinnen und Landwirte die Lust auf Klimaschutz vollends aus“, erklärt Bolkart. Hinzu kommt, dass die Betriebsmittelkosten in der Landwirtschaft ebenfalls enorm gestiegen sind. Die Erlöse werden dringend benötigt, um Kosten zu decken und um Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Betriebe zu tätigen.
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