Diesen Betrag erhalten alle, die am 1. Dezember 2022 eine laufende Rente von der LAK bezogen haben und in Deutschland leben. Mit der Zahlung sollen die von den stark gestiegenen Energiekosten betroffenen Menschen entlastet werden.
In Ausnahmefällen, in denen die Auszahlung im Dezember nicht möglich war, erfolgt die Überweisung automatisch Anfang Januar 2023.
Wer die Energiepreispauschale trotz eines Anspruchs nicht erhalten hat, kann ab dem 9. Januar 2023 einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum, stellen.
Für telefonische Auskünfte ist das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter der Nummer 030 221911001
erreichbar.
Weitere Informationen im Internet unter:
www.svlfg.de/energiepreispauschale-fuer-rentnerinnen-und-rentner
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Weißensteinstr. 70-72
34131 Kassel
Telefon: +49 (561) 785-0
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