Am Freitag den 2. Dezember wird das zivilgesellschaftliche Bündnis Reclaim Your Face mit einem Ehrenpreis für digitiales Bürgerengagement ausgezeichnet. Die Verleihung des Ehrenpreises für digitales Bürgerengagement ist eine Kooperation von LOAD e.V., der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und der Thomas-Dehler-Stiftung. Die Veranstaltung wird von Thomas Hacker MdB eröffnet. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird eine Laudatio halten. Stellvertretend für Reclaim Your Face wird der Preis von Konstantin Macher (Digitalcourage), Matthias Marx (Chaos Computer Club) und Andreea Belu (EDRi – European Digital Rights) entgegengenommen, welche zur Kerngruppe des Bündnisses gehören.

Beim Bündnis Reclaim Your Face engagieren sich 76 Grundrechtsorganisationen aus 20 EU-Ländern für ein europaweites Verbot biometrischer Massenüberwachung. Aktuell verhandeln EU-Parlament und EU-Mitgliedsstaaten über ein Verbot biometrischer Überwachung im öffentlichen Raum der EU. Dieses soll in Artikel 5d des KI-Gesetzes (AI Act, Artificial Intelligence Act) geregelt werden.

Nächste Schritte

Als nächstes stehen die Positionierungen durch die europäischen Institutionen und dann die sogenannten Trilog-Verhandlungen an. Die Position der Mitgliedsstaaten soll auf der Tagung des Rates (Telekommunikation), am 6. Dezember 2022, von den Digitalminister.innen beschlossen werden. Digitalcourage sieht im aktuellen Entwurf noch dringenden Nachbesserungsbedarf. In seiner jetzigen Form beinhaltet der Vorschlag viele Schlupflöcher und riskante Ausnahmen.

Das Bündnis Reclaim Your Face fordert von der deutschen Bundesregierung, sich an die Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zu halten. Konkret verspricht die Ampelkoalition darin:

„Biometrische Erkennung im öffentlichen Raum sowie automatisierte staatliche Scoring Systeme durch KI sind europarechtlich auszuschließen.“

Dazu Konstantin Macher von Digitalcourage:

„Der aktuelle Vorschlag im Rat reicht nicht aus. Die Koalition darf jetzt nicht ihr Versprechen brechen und muss ein konsequentes Verbot biometrischer Überwachung im öffentlichen Raum durchsetzen. Der Koalitionsvertrag sieht dazu keine Ausnahmen vor. Diese Ausnahmen würden ansonsten biometrische Massenüberwachung de facto einführen, anstatt sie zu verbieten.“

Konkret braucht es folgende Nachbesserungen:

  • Das Verbot in Artikel 5d ist beschränkt auf “Echtzeit”-biometrische Identifizierungssysteme. Zeitlich nachgelagerte Massenüberwachung durch “KI”-Systeme ist aber genauso gefährlich.
  • Das Verbot ist auf Strafverfolgungsbehörden oder in deren Auftrag handelnde Akteur.innen beschränkt – eine Einschränkung, die die Überwachung durch andere öffentliche und private Akteur.innen nicht verhindern würde und die im Koalitionsvertrag so nicht erkennbar ist.
  • In Unterabsätzen im Artikel 5d sind eine Reihe von Ausnahmen aufgeführt, in denen dieses Verbot nicht gelten sollte, was dessen Gehalt weitgehend aushöhlt.
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