Die Erhöhung des Sicherheitszuschlags für Biogasanlagen auf neun Cent ist ebenfalls eine richtige Maßnahme. „Dies war eine zentrale Forderung von uns und wird dazu beitragen, die wirtschaftliche Zukunft für genossenschaftliche Projekte in diesem Sektor zu sichern“, erklärt der DRV-Präsident – zumal bei Anlagen mit bis zu einem Megawatt Leistung jetzt auf die Höchstbemessungsleistung abgestellt wird. „Das entlastet insbesondere Anlagen, die flexibel einspeisen“, so Holzenkamp.
Jetzt müssen die Preisbremsen mit vertretbarem bürokratischem Aufwand umgesetzt werden. Nach Expertenschätzungen müssen rund 40 Millionen Gas-, Strom und Wärmelieferverträge von den Energieversorgern geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Holzenkamp: „Die Bremse darf nicht ausgebremst werden.“ Skeptisch ist der DRV, ob die niedrigen Beihilfeobergrenzen eine ausreichende Kostenentlastung insbesondere für die energieintensive genossenschaftliche Milch-, Futter- und Fleischwirtschaft ermöglichen. „Das muss beobachtet und dann gegebenenfalls nachgebessert werden,“ betont Holzenkamp.
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.729 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 68,0 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.
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