Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, positioniert sich zur Zukunft der documenta und macht Vorschläge zur künftigen Struktur. Er enthält sich dabei einer inhaltlichen oder kunstkritischen Bewertung der im September dieses Jahres zu Ende gegangenen documenta 15 oder ihrer Vorgänger. Er unterstreicht, dass die letzten documenten Anlass für Diskussionen über strukturelle Defizite bieten.

  1. Angesichts der nationalen und internationalen Relevanz der documenta fordert der Deutsche Kulturrat, dass die documenta künftig im Sinne eines kooperativen Kulturföderalismus von der Stadt Kassel, dem Land Hessen und dem Bund finanziert wird. Alle drei Partner müssen mit Stimmrecht im Aufsichtsrat vertreten sein. 
  2. Der Deutsche Kulturrat unterstreicht, dass die Freiheit der Kunst nicht zur Disposition gestellt werden darf. Die Kunstfreiheit muss für die künstlerische Leitung uneingeschränkt gelten.  
  3. Der Deutsche Kulturrat stellt fest, dass gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie z. B. Antisemitismus, Antiziganismus oder Rassismus auf der documenta keinen Platz haben dürfen. 
  4. Der Verantwortung kuratorischer Arbeit muss sich auch die Findungskommission bewusst sein. Die neu zu bildende Findungskommission steht vor der Aufgabe, eine künstlerische Leitung für die documenta 16 vorzuschlagen. Der Deutsche Kulturrat fordert die neu zu bildende Findungskommission auf, sich weiterhin risikofreudig auf die Suche nach einer künstlerischen Leitung für die documenta 16 zu machen. Bereits die Findungskommission steht vor der Aufgabe, der künftigen künstlerischen Leitung zu vermitteln, dass jegliche gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, wie Antisemitismus, Antiziganismus oder weitere Formen des Rassismus, auf der documenta keinen Platz hat. 
  5. An die künftige Geschäftsführung der documenta sind höchste Ansprüche zu richten. Sie hat eine Mittlerrolle in vielfacher Hinsicht und steht – da selbst nicht künstlerisch tätig – in einer unmittelbaren kulturpolitischen Verantwortung. Der Deutsche Kulturrat empfiehlt, die Aufgaben der Geschäftsführung entsprechend der Bedeutung zu beschreiben und die Stelle mit einer Persönlichkeit oder einem Team zu besetzen, das den administrativen, inhaltlichen und kommunikativen Aufgaben gerecht wird. 
  6. Der Deutsche Kulturrat empfiehlt, einen Beirat zur documenta einzurichten. Der Beirat soll vom Aufsichtsrat berufen und mit nationalen und internationalen Expertinnen und Experten besetzt sein. Seine Zusammensetzung soll gewährleisten, dass sowohl künstlerische als auch gesellschafts- und kulturpolitische Positionen vertreten sind. Er hat eine beratende Funktion. 
  7. Der Deutsche Kulturrat wirft darüber hinaus die Frage auf, ob die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH für die documenta adäquat ist. Er regt an, die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts zur Durchführung der documenta zu prüfen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die documenta zählt zu den weltweit bedeutendsten Ausstellungen zeitgenössischer bildender Kunst. Dieser nationalen und internationalen Bedeutung muss mit einer entsprechenden Struktur, die den kooperativen Kulturföderalismus in Deutschland abbildet, Rechnung getragen werden. Mit seinen Vorschlägen will der Deutsche Kulturrat einen Beitrag zur Neuaufstellung der documenta leisten. Die Zeit drängt, mit den Vorbereitungen, der Auswahl der künstlerischen Leitung und der Gewinnung des Leitungspersonal für die documenta 16 (2027) muss jetzt begonnen werden.“

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