Wichtiger Hinweis: Der ärztliche Bereitschaftsdienst ersetzt zu keiner Zeit die reguläre Versorgung der niedergelassenen Haus- und Fachärzt*innen. An den Werktagen zwischen Weihnachten und Silvester können die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte aufgesucht werden. Diejenigen Arztpraxen, die urlaubs- oder krankheitsbedingt geschlossen sind, haben eine Vertretung benannt. Diese Vertretungspraxis sollte erste Anlaufstelle für akut erkrankte Patientinnen und Patienten sein.
An den Feiertagen und Wochenenden haben die rund 120 Notfallpraxen in Baden-Württemberg geöffnet. Wer akut erkrankt ist und dringend ärztliche Hilfe benötigt, kann ohne vorherige Anmeldung in die Notfallpraxen kommen. Adressen und Öffnungszeiten der Notfallpraxen sind auf der Website der KVBW zu finden: www.kvbawue.de/notfallpraxen
Ergänzend liefern auch die 116117.de oder die 116117-App Informationen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst.
In lebensbedrohlichen Situationen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall) ist der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 zu verständigen.
Alles Gute – Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über 23.500 Mitglieder (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) in Baden-Württemberg. Sie gestaltet und sichert die medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen. Mehr unter www.kvbawue.de
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