Kern des Winterdienstes ist der unermüdliche Einsatz der rund 200 EBE-Mitarbeiter, die jedes Jahr im Winter bereit stehen. Ein Großteil der Mitarbeiter im Winterdienst (rund 150 Personen) sind die Fahrer der großen und kleinen Streu- und Räumfahrzeuge. Sobald die Temperaturen sich dem Nullpunkt nähern, sind sie es, die die verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen in Essen abstreuen und im Bedarfsfall vom Schnee räumen.
An Winterdienstgeräten stehen den Entsorgungsbetrieben dabei über 30 Räum- und Streufahrzeuge sowie separat einsetzbare Solefahrzeug zur Verfügung. Mit ihnen werden die Sole und das Streusalz auf den Essener Straßen verteilt. Die Versorgung mit Sole übernehmen die Entsorgungsbetriebe selbst. Sie kann auf dem Betriebshof an der Pferdebahnstraße selbst hergestellt werden. Im Falle eines starken Wintereinbruchs reichen die Salzreserven für mehr als zehn Tage Dauereinsatz. Aufgrund abgeschlossener Lieferverträge kann im Bedarfsfall kurzfristig neues Streusalz nachgeordert werden.
Die EBE erfüllen den gesetzlichen Winterdienst-Auftrag der Stadt. Rund 1000 von insgesamt 3000 Straßenkilometern in Essen – das macht ca. ein Drittel aller Straßen in Essen aus – werden durch die entsprechenden Streupläne der Entsorgungsbetriebe abgedeckt. Ein Großteil davon wird rund um die Uhr geräumt und gestreut. Nebenstraßen unterliegen selten der städtischen Streu- und Räumpflicht. Autobahnen, Gehwege und Fußgängerzonen fallen ebenfalls nicht in den Zuständigkeitsbereich der EBE.
Ob eine Straße geräumt und gestreut wird, steht im Winterdienstverzeichnis der Stadt Essen, das auf der Homepage der EBE einsehbar ist (www.ebe-essen.de). Zum Streuplan A gehören alle Hauptverkehrsstraßen, Durchfahrtsstraßen, Bus- und Straßenbahnlinien. Sie werden im Rahmen einer 24-Stunden-Bereitschaft geräumt und gestreut, da sie für den Verkehr besonders wichtig sind. Der Streuplan B enthält die wichtigen Nebenstrecken und wird täglich zwischen 6 und 22 geräumt und gestreut. Radwege werden nur dann vom Winterdienst der EBE geräumt und gestreut, wenn sie auf der Fahrbahn einer Straße im Streuplan A oder B liegen.
Die Entsorgungsbetriebe Essen machen zudem auf die Mitwirkungspflichten von Grundstückseigentümern bzw. Anwohnern aufmerksam. Als Grundstückseigentümer sind Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, den Gehweg vor Ihrem Grundstück auf einer Breite von mindestens 1,20 m zu räumen und gegebenenfalls zu streuen. Dies gilt auch für Fußgängerstraßen in verkehrsberuhigten Zonen und Geschäftsstraßen. Sollte kein Gehweg vorhanden sein, müssen 80 Zentimeter der Straße geräumt werden. Die Pflicht zum Winterdienst kann vom Eigentümer auf die Mieter übertragen werden. In ihrem eigenen Interesse sollten Bürgerinnen und Bürger bei Schneefall zudem daran denken, den Weg zu den Abfalltonnen zu räumen. Nur so kann eine Abfallabfuhr erfolgen.
Entsorgungsbetriebe Essen GmbH
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