Im Rahmen der neuen Verordnung über Treibhausgasemissionen in der Seeschifffahrt ("MRV-Verordnung") forderte das Europäische Parlament bereits im Herbst 2020 mit großer Mehrheit die Aufnahme der Seeschifffahrt in den Emissionshandel. In der bisher gültigen MRV-Verordnung waren nur Vorgaben zum Melden von Emissionsdaten festgelegt worden, aber keine Reduktionsverpflichtungen. Eine Mehrheit der Abgeordneten forderte bei der Abstimmung 2020 die Ausweitung des ETS auf die Seeschifffahrt und die Verwendung der Einnahmen zur Dekarbonisierung der Schifffahrt und zum Schutz maritimer Lebensräume. Die Novelle der MRV-Verordnung lag seitdem im Rat der EU auf Eis. Nun ist es gelungen, die Schifffahrt im Rahmen der Verhandlungen zum novellierten Emissionshandel endlich in die Verantwortung zu nehmen.
Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament müssen das Verhandlungsergebnis noch final annehmen.
Hierzu kommentiert Jutta Paulus, Berichterstatterin der Verordnung über CO2-Emissionen in der Seeschifffahrt:
„Der Klima-Vandalismus auf den internationalen Weltmeeren ist zu Ende. Als einziger Verkehrssektor war die Seeschifffahrt von Verpflichtungen zur Emissionsreduktion befreit, obwohl sie für rund 3 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich ist. Ab 2024 werden alle Schiffe, die europäische Häfen anlaufen, schrittweise in den ETS einbezogen, indem für die Hälfte der Emissionen in internationalen Gewässern Zertifikate gekauft werden müssen. Besonders wichtig ist, dass endlich auch die besonders klimaschädlichen Treibhausgase Methan und Lachgas in den Emissionshandel einbezogen werden.
Geduld und Beharrlichkeit zahlen sich aus. Nach zweieinhalb Jahren intensiver Verhandlungen freue ich mich über die Aufnahme der Seeschifffahrt in den Europäischen Emissionshandel und die Schaffung eines Innovationsfonds für eine nachhaltigere Schifffahrt und den Schutz der maritimen Lebensräume."
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