Im Vorfeld der Fachkonferenz Most Wanted: Music haben sich am Dienstag dieser Woche die außerordentlichen Mitglieder des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) zu ihrer Jahresversammlung in Berlin getroffen. Die übergeordneten Themen, die auch die Musikbranche beschäftigen, sind zahlreich. So gehört zu den Auswirkungen von Pandemie und Ukraine-Krieg, Inflation und Energiekrise unter anderem ein weiterhin deutlich gedämpftes Konsumklima. Allerdings zeigten Karina Gebhard und Michael Diehl von der GfK in ihrem Markteinblick für die Mitglieder, dass die Konsument:innen laut einer Erhebung im Juli 2022 ihre zukünftige Ausgabebereitschaft für Musik-Streaming Services als relativ stabil einschätzen. Die Ausgabeabsichten für Musik-Streaming zeigen sich somit im Vergleich zu fast allen anderen Entertainment Bereichen stabiler. Zudem gibt es erfreulicherweise einen Anstieg der jungen Käufer:innen bei Vinyl, die sich mindestens eine LP im vergangenen Jahr gekauft haben (Quelle: GfK SE Consumer Panels & Services).

In der Diskussion über aktuelle Herausforderungen beim Aufbau lokaler Künstlerinnen und Künstler kritisieren Branchenakteur:innen seit vielen Jahren das mangelnde Interesse hiesiger Radiosender an deutschsprachiger Musik. Der Sprecher der außerordentlichen Mitglieder im BVMI-Vorstand, Konrad von Löhneysen, Geschäftsführer Embassy of Music, unterstrich diese Kritik bei der Mitgliederversammlung noch einmal mit Verweis auf die Zahlen: „In den Offiziellen Deutschen AirPlay-Charts gab es 2021 keinen einzigen deutschsprachigen Titel unter den Top 25, unter den Top 100 waren es 5. Man muss schon fragen, warum hier senderseitig nicht mehr passiert. Auch der Anteil von Songs unabhängiger Labels im Radio ist extrem unterdurchschnittlich.“ 

Ein weiteres zentrales Thema waren darüber hinaus die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und damit vor allem zahlreiche Fragen der Mitglieder hinsichtlich der Folgen der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie in Deutschland. Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI, stellte noch einmal klar, dass das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) bekanntermaßen aus Sicht des BVMI einen weitreichenden und europarechtswidrigen Eingriff in die Rechte der Mitgliedsunternehmen bedeute. „Einige unserer Mitgliedsfirmen haben deshalb im Sommer Verfassungsbeschwerde eingelegt“, so Drücke. „Denn Teile der neuen gesetzlichen Regelungen torpedieren die Vertragsfreiheit und damit auch die Möglichkeit der Firmen, ihre Investitionen in Künstler:innen – von Vorschüssen bis zu Produktions-, Vermarktungs- und Vertriebskosten – über den Markt zu refinanzieren. Hierin äußert sich ein politisches Verständnis, das letztlich die geschäftliche Grundlage der Branche in Frage stellt.“

Im Anschluss an die fünfstündige Sitzung lud der BVMI zum pandemiebedingt verspäteten House-Warming in seine Räume. 

Über den Bundesverband Musikindustrie e.V.

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) vertritt die Interessen von rund 200 Tonträgerherstellern und Musikunternehmen, die mehr als 80 Prozent des deutschen Musikmarkts repräsentieren. Der Verband setzt sich für die Anliegen der Musikindustrie in der deutschen und europäischen Politik ein und dient der Öffentlichkeit als zentraler Ansprechpartner zur Musikbranche. Neben der Ermittlung und Veröffentlichung von Marktstatistiken gehören branchennahe Dienstleistungen zum Portfolio des BVMI. Seit 1975 zeichnet er die erfolgreichsten Künstler:innen in Deutschland mit GOLD und PLATIN aus, seit 2014 auch mit DIAMOND und seit 1977 werden die Offiziellen Deutschen Charts im Auftrag des BVMI erhoben. Zur Orientierung der Verbraucher:innen bei der Nutzung von Musik im Internet wurde 2013 die Initiative PLAYFAIR ins Leben gerufen.

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