In Deutschland wurden seit 2009 Unternehmen im Gesamtwert von mehr als 400 Milliarden Euro vererbt – ohne dass die Erben darauf Steuern zahlen mussten.  Das zeigt eine Studie, die im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung erstellt wurde und die ZEIT ONLINE vorliegt. Sie analysiert mit Hilfe von Schenkungs- und Erbschaftsteuerdaten des Statistischen Bundesamts, wie Superreiche in Deutschland Steuerprivilegien ausnutzen.

Demnach wurden zwischen den Jahren 2009 bis 2020 mindestens 409 Milliarden Euro an Firmenvermögen steuerfrei auf Ehepartner, Kinder oder andere Begünstigte übertragen. 64 Prozent des steuerfrei übertragenen Vermögens – das sind 260 Milliarden Euro –  landeten der Studie zufolge bei einer kleinen Gruppe von gerade einmal 3630 Einzelpersonen. Im Schnitt bekamen diese Personen jeweils rund 72 Millionen Euro vererbt oder verschenkt. Gäbe es die Ausnahmeregelungen für Firmenerben nicht, hätten sie eine Steuer von mindestens 27 Prozent entrichten müssen. Nimmt man diesen Wert als Maßstab, dann hat der Staat allein bei dieser Gruppe von Erben auf Einnahmen von mehr als 70 Milliarden Euro verzichtet, das sind mehr als 5 Milliarden Euro pro Jahr.

Auffällig ist: Von den hohen steuerbefreiten Erbschaften profitieren vor allem Männer. Nur 36 Prozent der Firmenvermögen, die von Generation zu Generation vererbt werden, gehen an Frauen. Zudem werden nur 1,6 Prozent der steuerbefreiten Firmenerbschaften an Menschen in Ostdeutschland übertragen. Auch Kinder unter 14 Jahren sind häufig unter den Nutznießern der bestehenden Steuerprivilegien: Insgesamt 46 Milliarden Euro, das sind etwa 12 Prozent der steuerbefreiten Firmenerbschaften, bei denen das Alter der Begünstigten bekannt ist, gingen an unter 14-Jährige. 

Das Erbschaftsteuergesetz verlangt, dass die Erben sich verpflichten, die übernommene Firma mindestens sieben Jahre weiterzuführen und keine Arbeitsplätze abbauen – nur dann werden sie von der Steuer verschont. "Man kann sich schon fragen, ob ein Kind wirklich dazu beitragen kann, Arbeitsplätze zu erhalten", sagt die Studienautorin Julia Jirmann ZEIT ONLINE. Die Ausnahmen für Firmenerben wurden bereits mehrmals von Gerichten kritisiert. Auf Drängen des Bundesverfassungsgerichts wurde das Erbschaftsteuergesetz 2016 novelliert, allerdings blieben dabei viele Privilegien für reiche Firmenerben bestehen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ZEIT ONLINE GmbH
Buceriusstraße, Eingang Speersort 1
20095 Hamburg
Telefon: +49 (40) 3280-0
Telefax: +49 (40) 3280-5003
http://www.zeit.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel