Zum 1. Dezember werden in allen Wohnheimen des Studentenwerks die Betriebskosten um monatlich 26,99 € pro Mieter bzw. Mieterin erhöht. Parallel zum Doppelhaushalt des Landes wird derzeit der Wirtschaftsplan des Studentenwerks für das nächste Jahr aufgestellt. In diesem wird momentan eine Steigerung von 15 € beim Semesterbeitrag für alle Studierenden eingeplant, um die anfallenden Kosten decken zu können. Sollte der Freistaat die erheblichen Kostensteigerungen, z. B. im Bereich der Energie- und Lebensmittelpreise, für die sächsischen Studentenwerke nicht im Haushalt berücksichtigen, müssen diese künftig von den Studierenden getragen werden.
Udo Lehmann, kommissarischer Geschäftsführer des Studentenwerks Dresden erklärt dazu: „Das Studentenwerk finanziert sich neben dem Semesterbeitrag vor allem aus eigenen Erträgen der Mensen und Wohnheime sowie aus staatlichen Zuschüssen. Trotz der Auswirkungen der Pandemie waren wir bisher in der Lage, die Semesterbeiträge der Studierenden seit dem Sommersemester 2020 stabil halten zu können. Außerdem ist es uns bisher möglich, täglich in jeder Mensa ein Essen zum sozialverträglichen Preis von 2,35 Euro anzubieten. Im Hinblick auf die aktuelle finanzielle Mehrbelastung der Studierenden ist uns das ein besonderes Anliegen. Doch vor allem durch die aktuell erheblichen Kostensteigerungen, aber auch durch rückläufige Studierendenzahlen und Tarifsteigerungen für unser Personal, können wir diesen Kurs nicht mehr so fortsetzen, wenn der Staat nicht handelt. Im derzeit in Verhandlung befindlichen Haushaltsentwurf des Freistaats Sachsen für 2023/24 sind die aktuellen Inflationsentwicklungen nicht ausreichend berücksichtigt. Deswegen müssen wir leider aus heutiger Sicht eine erhebliche Beitragserhöhung zu Lasten der Studierenden einplanen, um die steigenden Kosten zu decken.“
Paul Senf, Student der TU Dresden und stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, präzisiert: „Sollte es zu der geplanten Erhöhung um 15 € von 87,50 € auf 102,50 € pro Semester kommen, entspricht dies einer Steigerung um mehr als 17 %.“ Er ergänzt: „Jeder Cent, der an Zuschüssen für die Studentenwerke im sächsischen Doppelhaushalt fehlt, muss durch die Studierenden ausgeglichen werden. Im Falle des Studentenwerks Dresden benötigen wir höhere Zuschüsse zum laufenden Betrieb. Der Landtag steht in der Verantwortung, diese im Vergleich zum Regierungsentwurf noch deutlich zu erhöhen. Das Studentenwerk bietet mit günstigem Wohnraum, einem preiswerten und qualitativ hochwertigen Essensangebot und zahlreichen sozialen Dienstleistungen genau die Angebote, die Studierende in der aktuellen Krise benötigen. Beispielsweise ist der Bedarf nach psychosozialer Beratung in Folge der Pandemie gestiegen, und er wird durch die unsichere gesellschaftliche Situation weiterhin deutlich steigen. Es kann aus unserer Sicht keine Lösung sein, die Mehrbelastungen auf die Studentenwerke und die Studierenden zu übertragen. Denn auch wenn wir für die vielfältigen direkten staatlichen Entlastungen dankbar sind, unterstützen diese viele Studierende noch nicht ausreichend.“
Das Studentenwerk Dresden beschäftigt mehr als 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und betreut mehr als 42.000 Studierende von sieben Hochschulen und einer Staatlichen Studienakademie in Dresden, Zittau und Görlitz. Das Leistungsspektrum umfasst die Studienfinanzierung, Verpflegung in Mensen und Cafeterien, Wohnheim-Bewirtschaftung, Kulturförderung und internationale Austausche. Darüber hinaus gibt es eine Sozial- und Rechtsberatung, Psychosoziale Beratungsstelle, zwei Kindertageseinrichtungen, eine Kinder-Kurzzeitbetreuung und Beratung für Studierende mit Kind.
Studentenwerk Dresden
Fritz-Löffler-Str. 18
1069 Dresden
Telefon: +49 (351) 4697-50
Telefax: +49 (351) 4718154
http://www.studentenwerk-dresden.de/