Der gemeinnützige Sektor steht angesichts einer Inflationsrate von derzeit rund zehn Prozent und exorbitanten Kostensteigerungen für Energie vor massiven finanziellen Herausforderungen. Ob durch Vereine betriebene Sportanlagen, ob Sozialträgerstiftungen, Kultur- und Bildungsorte oder Anlaufstellen und Begegnungsstätten für Alt und Jung ̶ damit die vielfältigen Akteure des Dritten Sektors ihre unverzichtbare Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Fürsorge und als warme und offene Räume weiter kostendeckend ausüben können, sollten gemeinnützige Organisationen bei staatlichen Entlastungsmaßnahmen unbedingt Berücksichtigung finden.
Dazu kommentiert Jan Wenzel, Mitglied im Sprecher:innenrat des Bündnis für Gemeinnützigkeit (BfG): „Der Abschlussbericht der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme nimmt unter dem Titel Sicher durch den Winter hauptsächlich private Haushalte, soziale Dienstleister, Industrie und Gewerbe in den Blick. So richtig dies grundsätzlich ist, dürfen gemeinnützige Organisationen hier nicht vernachlässigt werden. Zusätzlich zu den oft bis heute anhaltenden Belastungen der Corona-Pandemie sehen sich nicht nur kleinere Vereine mit der existenziellen Frage konfrontiert, inwieweit die Aufrechterhaltung ehrenamtlicher Angebote oder der Betrieb etwa von Sportanlagen und Vereinshäusern überhaupt noch leistbar sind."
"Wir unterstützen die Idee eines zeitnahen Härtefallfonds"
"Wir appellieren daher an die Bundesregierung, gemeinnützige Akteure bei der Ausarbeitung der Gaspreisbremse und weiterer Entlastungspakete angemessen zu berücksichtigen. Wir unterstützen ausdrücklich auch die Idee eines zeitnahen Härtefallfonds, der aus Sicht des BfG neben Privatpersonen auch gemeinnützigen Organisationen offenstehen sollte. Selbstverständlich unternehmen alle Einrichtungen schon jetzt individuelle Anstrengungen, kurz- und langfristig Energiesparmaßnahmen zu realisieren und damit neben ihrer wertvollen Arbeit für unsere Gesellschaft einen solidarischen Beitrag in der Energiekrise und für den Klimaschutz zu leisten.“
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