Am Mittwoch, 14. Dezember 2022, wird erstmals im Bundesland Brandenburg eine Musterfeststellungsklage verhandelt. Das Besondere daran: Viele geschädigte Verbraucher:innen bündeln ihre Interessen gegen ein Unternehmen. Die Klage gegen die Sparkasse Barnim hat die Verbraucherzentrale Brandenburg vor dem hiesigen Oberlandesgericht eingereicht und will so Prämiensparer:innen endlich zu fairen Zinsberechnungen verhelfen. Wer jetzt noch Teil der Klage werden möchte, muss sich beeilen.

Ein besonderer Tag steht bevor: Am Mittwoch, 14. Dezember 2022, um 11.30 Uhr findet am Brandenburgischen Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel die erste mündliche Verhandlung einer Musterfeststellungsklage statt. Diese hat die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) für jene Geschädigten eingereicht, die für ihre Prämiensparverträge bei der Sparkasse Barnim nach Einschätzung der VZB jahrelang zu wenig Zinsen erhalten haben und nun eine Nachzahlung geltend machen.

Bislang haben sich nach Kenntnis der VZB etwa 200 Personen für die Klage angemeldet. „Das Ergebnis wird automatisch für alle gelten, die sich der Klage angeschlossen haben“, sagt Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der VZB. „Wer von einem Urteil profitieren möchte, kann sich jetzt noch der Klage anschließen.“ Dafür muss man nun schnell sein: Die offizielle Frist für den Eintrag ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz endet am 13. Dezember 2022 um 24 Uhr.

Auch für zinsgeschädigte Prämiensparer:innen der Sparkasse Märkisch-Oderland läuft der Countdown. Wer Teil dieser Klage werden möchte, muss sich bis zum 17. Januar 2023 ins offizielle Klageregister eintragen.

Hintergrund

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale haben Sparkassen im Land Brandenburg ihren Kund:innen die Zinsen für die Langzeitverträge „Prämiensparen flexibel“ über Jahre hinweg falsch berechnet. Nun führt die Verbraucherzentrale Brandenburg zwei Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkasse Barnim und die Sparkasse Spree-Neiße, denen sich Betroffene anschließen können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat außerdem Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland eingereicht.  Die Verfahren sollen klären, wie die Zinsen korrekt zu berechnen sind.

Welche Voraussetzungen Kund:innen der Sparkassen erfüllen müssen, um an den Klagen teilnehmen zu können, und wie die Anmeldung genau funktioniert, können Interessierte auf der Webseite der VZB nachlesen:
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklagen

Über den Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

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