Montag, den 21. November 2022 gilt für alle Besucher*innen des Klinikums Bielefeld an den Standorten Klinikum Bielefeld – Mitte, Klinikum Bielefeld – Rosenhöhe und Klinikum Halle/Westf. die 1G-Regel. Das bedeutet, dass zum Betreten des Krankenhauses nur noch ein tagesaktuelles, negatives Schnelltestergebnis einer offiziellen Teststelle nötig ist. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Die 1G-Regel gilt auch für ambulante Patient*innen sowie Begleitpersonen. ­Für ambulante Patient*innen, die früh am Tage einbestellt (vor 08.30 Uhr) wurden, reicht ein negativer Schnelltest vom Vortag. Betreuungspersonen sowie Patient*innen, die stationär aufgenommen werden, benötigen weiterhin einen PCR Test.

Notfallpatient*innen sind von der 1G-Regelung ausgenommen.

Die Besuchszeit wird auf die Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr ausgeweitet. Die Online-Registrierung für Besucher*innen sowie die Begrenzung der Anzahl von Besuchspersonen pro Patient*in sind aufgehoben. Es gilt, dass pro Patient*in nur zwei Besucher*innen gleichzeitig erlaubt sind. Besuchszeiten der Intensivstationen sind von der Ausweitung der Besuchszeit nicht betroffen. Besuche müssen mit der jeweiligen Intensivstation abgestimmt werden.

Es gilt weiterhin die Pflicht, eine FFP2 Maske in den Klinikgebäuden zu tragen.

Sonderregelung bei Entbindung:

Mütter, die zur Geburt kommen, unterziehen sich vor Ort einem Corona-Abstrich und können sich anschließend zum Kreißsaal begeben. Die Schwangere wird dort von einer Hebamme im Empfang genommen. Während der Geburt muss die Mutter keinen Mundschutz tragen.

Für werdende Väter und Personen, die die werdende Mutter zur/während der Entbindung begleiten, gilt die 1G-Regel. Außerhalb der Öffnungszeiten der offiziellen Teststellen werden diese vor Ort abgestrichen.

Nach der Geburt dürfen Mutter und Kind unter der Voraussetzung der 1G-Regel täglich in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr besucht werden. Bitte beachten Sie, dass sich nicht mehr als zwei Besucher*innen pro Patient*in/Mutter gleichzeitig in einem Zimmer aufhalten dürfen. 

Aufenthalt im Familienzimmer: Für werdende Väter und Personen, die sowohl während der Geburt als auch darüber hinaus in einem Familienzimmer für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes der Mutter und des Kindes im Krankenhaus verweilen, gilt die 1G-Regelung, sie erhalten zusätzlich einen PCR-Test vor Ort.

Weitere Hinweise zu den Besuchsregeln auf der Homepage des Klinikums.

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