Bis zum 30. November können Autofahrer ohne Begründung ihren Versicherer wechseln. Doch dabei sollte man einige Regeln beachten, berichtet die Zeitschrift auto motor und sport in ihrer aktuellen Ausgabe. Übrigens lohnt sich ein Wechsel umso weniger je höher der Schadenfreiheitsrabatt ist. Ist man schon lange Kunde einer Versicherung, kann man im Schadenfall nicht nur auf Kulanz hoffen, sondern erhält auf Nachfrage oft auch ein besseres Angebot.

Kündigung: Oft endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember und kann mit einer Frist von einem Monat bis zum 30. November gekündigt werden. Allerdings sollte das per Einschreiben mit Rückantwort erfolgen, nicht per Fax oder E-Mail.

Sonderkündigungsrecht: Wenn eine Kfz-Versicherung einen Schaden reguliert oder die Beiträge erhöht, besteht ein Kündigungsrecht. Auch hier gilt eine Frist von vier Wochen. Sollte das Fahrzeug gewechselt werden, erlischt die Kfz-Versicherung automatisch.

Billigpolicen: Viele Tarife sind nur deshalb so günstig, weil wichtige Leistungen fehlen, etwa der Verzicht auf Einspruch bei grober Fahrlässigkeit. Dann kann der Versicherer bei Unachtsamkeit die Leistung der Kasko einschränken. Fehlt die Neuwertentschädigung und das Auto wird gestohlen oder erleidet einen Totalschaden, wird oft nur in den ersten sechs Monaten der Neupreis erstattet. Bei Schäden durch Marderbisse sollten nicht nur Kabel und Schlauch ersetzt werden, sondern auch Folgeschäden. Bei Tierschäden sollte nicht nur Schäden durch Haarwild, sondern alle Tierarten abgedeckt werden. Wichtig ist auch die Mallorca-Police, die bei Mietwagen geringere Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht im Ausland ausgleicht. Schließlich sollte eine gute Versicherung einen Rabattschutz enthalten.

SF-Rabatt: Der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) gehört dem Versicherungsnehmer und wird beim Versicherungswechsel mitgenommen. Man kann ihn aber auch abgeben, wenn man ihn nicht mehr benötigt, etwa an das Kind, Patenkind oder den Enkel.

Rückstufungen: Wer nach selbst verursachtem Unfall glaubt, durch einen Wechsel der Versicherung einer Rückstufung zu entgehen, der irrt. Die Versicherer tauschen sich aus, auch bei der neuen Versicherung wird man zurückgestuft. Deshalb kann es sinnvoll sein, bei kleineren Schäden die Reparatur des Gegnerautos selbst zu zahlen.

Dienstwagenrabatte: Wer lange Dienstwagen fährt, verliert irgendwann seine Rabatte. Beim Kauf eines Privatwagens muss man mit den SF-Klassen wieder von vorn anfangen.

Kilometer-Tarife: Wenigfahrer können auf die neuen Pay-as-you-drive-Tarife umsteigen. Wer weniger als 5000 Kilometer im Jahr fährt, kann dann noch einmal erheblich sparen.

Telematik-Tarife: Diese Tarife sollen Autofahrer belohnen, die besonders umsichtig fahren. Dafür werden u.a. Brems-, Beschleunigungs- und Kurvenverhalten sowie die Geschwindigkeit gemessen und ausgewertet – bis zu 30 Prozent Ersparnis sind möglich.

Vollkasko: Auch nach vier Jahren kann sich Vollkasko rechnen. Individuelle Faktoren wie geringe Fahrleistung, günstige Grundprämie oder hoher Schadenfreiheitsrabatt entscheiden.

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