ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer kritisiert unter anderem, dass die beihilferechtliche Frage nur vage angesprochen wird und noch nicht sicher ist, in welchen Bereich der Förderung unsere Betriebe fallen und ob wirklich alle gartenbaulichen Unternehmen von den Energiepreisbremsen profitieren können: „Keinesfalls darf es zu einer Ungleichbehandlung der landwirtschaftlichen Gartenbau-Betriebe im Vergleich zur gewerblichen Wirtschaft kommen.“
Zudem lassen die Vorschläge zur Mitfinanzierung über sogenannte Zufallsgewinne von Unternehmen auf dem Strommarkt aufhorchen. Denn die geplante Abschöpfung betrifft auch die Produzenten von Bioenergie oder anderen erneuerbaren Energien. Gerade die gärtnerischen Betriebe, die in den vergangenen Jahren auf alternative Energiequellen gesetzt haben, fürchten negative Auswirkungen. Hier müssen Ausnahmeregelungen von der Abschöpfung für erneuerbare Energien getroffen werden.
Die Politik ist nun gefordert, möglichst schnell die aufgezeigten Lücken zu klären und zu schließen, unterstreicht Fleischer. Dazu zähle auch die angekündigte Härtefallregelung für alle Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können.
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