Mit Blick auf die Abschöpfung von so genannten Zufallsgewinnen macht Holzenkamp deutlich: „Es darf keine rückwirkende Abschöpfung geben. Eine Gewinnabschöpfung zur Finanzierung der Strompreisbremse muss an den Startzeitpunkt der tatsächlichen Entlastung gekoppelt sein und darf deshalb erst zum 1. Januar erfolgen.“ Darüber hinaus lehnt der DRV ab, dass Bioenergieanlagen von mehr als einem Megawatt Leistung von der Gewinnabschöpfung weiterhin betroffen sind. Holzenkamp: „Damit werden falsche Signale gesetzt. Bioenergie sollte komplett von der Abschöpfung ausgenommen sein.“
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.729 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 68,0 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.
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