Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V. zeigt sich nach der gestrigen Sonder-Verkehrsministerkonferenz enttäuscht. bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard urteilte direkt im Anschluss an die Konferenz: „Wieder einmal eine Sonderkonferenz ohne konkrete Ergebnisse. Wieder keine auskömmliche Finanzierung. Wieder keine geregelte Nachschusspflicht. Wieder kein verbindlicher Rechtsanspruch für Busunternehmen, der den Ausgleich der Einnahmeverluste gesetzlich regelt und sicherstellt. Es ist nicht mehr zu vermitteln, warum es bei so einer epochalen Richtungsentscheidung nicht zu einer Einigung kommt. Die Fährgäste und die Verkehrsunternehmen erwarten, dass endlich Klarheit geschaffen wird.“

Wenn das Deutschlandticket zum 1. April 2023 überall, zeitgleich und unter den gleichen Bedingungen eingeführt werden soll, brauchen die Busunternehmen zeitnah einen verbindlichen und vollständigen Ausgleich der Einnahmeverluste. Ansonsten wird die Existenz der gesamten mittelständischen Busbranche rücksichtslos aufs Spiel gesetzt. Aber auch die öffentlichen Verkehrsunternehmen und die Kommunen werden ohne eine garantierte Nachschusspflicht in ernste Schwierigkeiten geraten. Damit das Deutschlandticket zum Erfolg werden kann, müssen zeitnah und verbindlich alle Finanzierungsfragen geklärt werden.

Über den Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V. ist der Spitzenverband der deutschen Busbranche und vertritt die Interessen von rund 3.000 privaten und mittelständischen Unternehmen aus den Bereichen Personennahverkehr, Bustouristik und Fernlinienverkehr gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.
Reinhardtstr. 25
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 24089-300
Telefax: +49 (30) 24089-400
http://www.bdo.org

Ansprechpartner:
Till Dreier
Referent Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 24089-300
E-Mail: till.dreier@bdo.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel