Erkrankung im Thailand-Urlaub
Zu Weihnachten biss sich unser Mandant beim Essen im Thailandurlaub auf die Zunge. Diese Verletzung heilte nicht ab, sodass er schließlich einige Wochen später im „Bangkok Hospital“ in Pattaya/Thailand vorstellig wurde. Die Rechnung für die Behandlungskosten reichte er bei der AWP P&C ein.
Ablehnung durch die Auslands-Krankenversicherung AWP P&C
Die Versicherung lehnte aber den Versicherungsfall mit Verweis auf eine vorgebliche Vorvertraglichkeit ab und begründete dies damit, dass unser Mandant bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages an der Zunge medizinisch behandelt wurde.
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., Fachanwalt für Versicherungsrecht, kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.
Er schrieb daher die Versicherung an und wies darauf hin, dass die angebliche Vorvertraglichkeit auf einem Missverständnis beruhte und die Versicherung dies bei hinreichender Prüfung auch hätte erkennen können.
Erfolg für L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Die Versicherung fragte daraufhin zwar noch einmal nach, ließ sich dann aber schließlich von der Richtigkeit des Vortrags überzeugen und erkannte den Versicherungsfall an.
„Wir freuen uns, dass das Verfahren nach einem Vierteljahr bereits wieder beendet ist und unser Mandant die ausstehenden Zahlungen erhalten hat.. Dies zeigt, dass Versicherungen durch detaillierte Begründungen der Fehlerhaftigkeit des Vorgehens auch außergerichtlich davon überzeugt werden können, Versicherungsfälle trotz vorheriger Ablehnung anzuerkennen Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass es sich lohnen kann, wenn Versicherungsnehmer Leistungsablehnungen nicht einfach hinnehmen, sondern von Fachanwälten prüfen lassen,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.,
Über die Kanzlei
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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