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Marihuana per Gefangenen-Post
Der Grund, weshalb er im Gefängnis saß, war nach Information der ARAG Experten unerlaubter Drogenbesitz. Da der Mann wegen ähnlicher Delikte bereits mehrfach polizeilich aufgefallen war, sollte er drei Monate absitzen. Doch aus einem Quartal wurde eine über einjährige Haftstrafe. Der Grund: Als er seine Strafe antrat, ließ er sich aus der Obdachlosenunterkunft nicht nur Kleidung und persönliche Sachen in die Justizvollzugsanstalt schicken, sondern auch über 80 Gramm Marihuana. Wenig lustig, fanden die Richter, und machten kurzen Prozess (Amtsgericht München, Az.: 1111 Ls 361 Js 111206/18).

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2.300 Euro teures Nummernschild
Für rund 40 Euro bekommen Fahrzeughalter für ihren neu zugelassenen Wagen zwei Nummernschilder. Doch es geht auch teurer: In einem konkreten Fall sollte ein Mann mehr als 2.300 Euro dafür zahlen, dass die Polizei sein Kennzeichen sichergestellt und verwahrt hatte. Zuvor wurde das Kennzeichen bei einer Verkehrskontrolle einkassiert, weil das EU-Symbol mit Folie abgeklebt worden war und darüber hinaus die Stempelplakette fehlte. Per Brief wurde er darüber informiert, dass er einer Verwertung zustimmen muss und die Verwahrung bis dahin sieben Euro pro Tag koste. Ein Jahr später erhielt der Mann erneut Post von der Polizei, diesmal mit dem Hinweis, dass das Kennzeichen nun endlich verwertet werden solle. Die eigentliche Überraschung aber war der ebenfalls enthaltene Gebührenbescheid über 2.331 Euro für 333 Tage Aufbewahrung. Der Mann zog gegen diese absurde Summe vor Gericht, zumal er das erste Schreiben laut eigenen Angaben nie erhalten habe. Auch die Richter bewerteten die Kosten als unverhältnismäßig und hoben den Gebührenbescheid auf. Die ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auch auf eine Kostenminderungspflicht des Landes hin. Danach müssen sichergestellte Gegenstände ohne erkennbares ideelles Interesse in einem überschaubaren Zeitraum verwertet bzw. vernichtet werden (Verwaltungsgericht Trier, Az.: 8 K 10881/16.TR).

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Selbstjustiz mit einem Pitbull als Gehilfen
Die Post, die die Vermieterin ihrem Mieter zukommen lassen wollte, barg miese Nachrichten: Es handelte sich laut ARAG Experten um eine so genannte Verwertungskündigung. D. h., der Mann sollte seine Mietwohnung räumen, weil das Unternehmen, dass das Grundstück samt Haus gekauft hatte, das Gebäude abreißen und einen Neubau errichten wollte. Der Mieter ahnte bereits Böses und hinderte den Überbringer der schlechten Nachrichten am Betreten des Wohnhauses. Als Bekräftigung drohte der erboste Mieter, dass er den Mitarbeiter von seinem Pitbull zerfleischen lassen würde. Daraufhin flatterte ihm die fristlose Kündigung ins Haus. Es folgte eine Räumungsklage, die der entnervte Hundebesitzer verlor. Die Richter waren der Ansicht, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses angesichts solcher Bedrohungen nicht zumutbar sei. Zudem sei eine derartige Selbstjustiz nicht hinnehmbar (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Az.: 203 C 45/21).

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