Eigentlich sollte – nach mehrfacher Verlängerung – Ende September Schluss mit den Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld sein. Doch nun können Betriebe noch bis Mitte kommenden Jahres unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Zudem kann die Bundesagentur für Arbeit künftig leichter die Anspruchsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes prüfen. Nach Auskunft der ARAG Experten können Beschäftigte ebenfalls bis Ende Juni 2023 während der Kurzarbeit einen Minijob annehmen, der nicht als Hinzuverdienst angerechnet wird.
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