Zur anstehenden Beratung des Entwurfs für eine „Verordnung über die Emissionsberichterstattung (EBeV) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für die Jahre 2023 bis 2030" können Sie den stellvertretenden ZVG-Generalsekretär Dr. Hans Joachim Brinkjans wie folgt zitieren:
"Der ZVG lehnt grundsätzlich die Einbeziehung von Holzbrennstoffen in das BEHG und in die EBeV ab. Die Verbrennung von Altholz der Kategorie A I in Feuerungsanlagen ist im Gartenbau relevant. Darunter fallen viele Anlagen, die nicht mit Waldholz, sondern mit Holz von Altpaletten, Balken aus Abrissmaßnahmen, unbelasteten Holzabfällen aus der Möbelherstellung und Sägewerken etc. heizen. Mit Einführung der CO2-Abgabe auf diese Holzquellen wäre ein wichtiger nachhaltiger Verwertungsweg und die Nutzung regenerativer Energien über einen enormen Kostenanstieg deutlich erschwert."
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