Die Metalcorp Group S.A. hatte zu Beginn des Monats mit einer geplatzten Anleihe-Rückzahlung für Schlagzeilen gesorgt. Die Anleger der Anleihe 2017/2022 (WKN: A19MDV / ISIN: DE000A19MDV0) haben nun die Möglichkeit, in einer Abstimmung ohne Versammlung vom 22. bis 25. Oktober über eine einjährige Laufzeit-Verlängerung bis zum 2. Oktober 2023 zu entscheiden. Im Gegenzug soll der Zinskupon von 7 auf 8,5 Prozent steigen. Aufgrund einer geplatzten Kreditzusage im Zuge der aktuellen Marktturbulenzen konnte die reguläre Rückzahlung der Anleihe zum 2. Oktober 2022 nicht erfolgen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Anlegern im Online-Check eine kostenlose Erstberatung an. Hier kann geklärt werden, ob einer Laufzeitverlängerung zugestimmt werden soll und welche anderen Möglichkeiten es gibt. Schließlich ist nicht sicher, ob sich die Marktturbulenzen in einem Jahr gelegt haben und die Anleihe zurückgezahlt werden kann. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Metalcorp: Dienstleister für Metall- und Mineralienindustrie

Es war der Kracher am Tag der Deutschen Einheit. Die Metalcorp Group S.A. hat die Rückzahlung für die Anleihe 2017/22 verschieben müssen. Jetzt können die Anleger sich vom 22. bis zum 25. Oktober 2022 (24 Uhr) entscheiden, ob sie einer Laufzeitverlängerung der Anleihe um ein Jahr bis zum 2. Oktober 2023 zustimmen. Für einen Beschluss des Vorhabens ist ein Quorum (Teilnahmerepräsentanz) von 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen erforderlich. Die Aufforderung zur Stimmabgabe, weitere Informationen und Unterlagen lassen sich auf der Website des Unternehmens einsehen. Unter „Investor Area / Gläubigerabstimmung Anleihe 2017/2022“ auf www.metalcorpgroup.com geht es zum Download-Bereich. Die Anleihe hatte ursprünglich bis zu 140 Millionen Euro umfasst. Der verbleibende Nennbetrag liegt bei knapp 70 Millionen Euro.

Die Metalcorp Group ist weltweiter Dienstleister in der Metall- und Mineralienindustrie. Sie beschäftigt sich mit der Beschaffung, Vermarktung, dem Abbau und der Verarbeitung solcher Produkte. Die Geschäftsbereiche des Unternehmens sind Aluminium, Metalle und Konzentrate, Schüttgut und Eisenmetalle.

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) zeigt sich skeptisch

Bei der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) schrillten Anfang Oktober die Alarmglocken, als bekannt wurde, dass Metalcorp die Anleihe 2017/2022 nicht zurückzahlen kann. Aus Sicht der SdK besteht noch deutlicher Aufklärungsbedarf von Seiten des Unternehmens, bevor einer Laufzeitverlängerung bzw. einem Rechtsverzicht zugestimmt werden kann. „So ist völlig unverständlich, wieso die Gesellschaft erst einen Tag nach dem Fälligkeitstag die Anleiheinhaber darüber informierte, die Rückzahlung nicht leisten zu können“, teilt die SdK mit. Auch bewertet die Schutzgemeinschaft die generelle Geschäftsstrategie des Unternehmens als fragwürdig. Die SdK rät den Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können.

Turbulenzen auf Märkten machen Metalcorp zu schaffen

Das Unternehmen Metalcorp wollte die Rückzahlung der Schuldverschreibungen 2022 nach eigenen Angaben durch eine Kombination aus eigenen Barmitteln, Rohstofffinanzierungen und einer Kreditlinie finanzieren. Und diese Kreditfinanzierung ist ganz offensichtlich nicht zu Stande gekommen, wie das Unternehmen selbst mitteilte. „Die jüngsten Turbulenzen auf den Finanzmärkten haben jedoch dazu geführt, dass die Gegenpartei die Kreditfazilität nicht mehr ausreichen will, was die für Metalcorp verfügbare Liquidität verringert hat.“ Hinzu kommen Sanktionen der US-Regierung gegen die Republik Guinea, wo Metalcorp in der ersten Jahreshälfte rund eine Million Tonnen Bauxit abgebaut hat, die ab November 2022 geliefert werden sollen. Dies habe dazu geführt, dass die Gruppe nicht in der Lage war, eine Ersatzfinanzierung zu sichern. Metalcorp und sein Anteilseigner versicherten, weiterhin alle Maßnahmen zur Beschaffung ausreichender Liquidität zu ergreifen, um die Rückzahlung zeitnah zu ermöglichen.

Das Online-Magazin „4investors“ wies darauf hin, dass noch Mitte Juni Metalcorp die 2026 auslaufende Anleihe deutlich aufgestockt habe. Das Unternehmen hat 50 Millionen Euro im Rahmen einer Privatplatzierung hereingeholt. Gezeichnet haben die Aufstockung institutionelle Investoren. Ausgegeben wurden die neuen Papiere mit einem Abschlag von etwa 3 Prozent zum Marktpreis. Die Anleihe hat somit ein Volumen von 300 Millionen Euro. Das Papier wird jährlich mit 8,5 Prozent verzinst. Der Kurs der 2026 fälligen Anleihe brach Anfang der Woche massiv ein und lag an der Börse Frankfurt nur noch bei 50,01 Prozent vom Nennwert.

Die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer beraten kompetent und professionell betroffene Metalcorp-Gläubiger. Bereits zu Beginn wird gemeinsam im kostenlosen Online-Check nach individuellen Lösungen gesucht. Die Kanzlei prüft auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz gegen Anlageberater oder Anlagevermittler. Die Situation sollte ernst genommen werden. Die von Metalcorp für das Platzen der Rückzahlung mitverantwortlich gemachten Marktturbulenzen könnten auch länger dauern. Und dann wäre die Rückzahlung im kommenden Jahr möglicherweise wieder gefährdet.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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