Das Arbeitsgericht Braunschweig hat die Kündigung eines Domkantors durch die evangelisch-lutherische Landeskirche für unwirksam erklärt. Der Kantor hatte laut darüber nachgedacht, gemeinsam mit seinem gleichgeschlechtlichen Ehepartner ihren Kinderwunsch mit Hilfe einer Leihmutterschaft in Kolumbien zu verwirklichen. Die Kirche sah darin einen Loyalitätsverstoß und sprach eine außerordentliche fristlose Kündigung aus. Doch das Gericht sah keinen direkten Verstoß gegen die Loyalitätspflichten. Das Liebäugeln mit einer möglichen Leihmutterschaft unterliege dem Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, so das Gericht mit Urteil vom 15. September 2022 (Az.: 7 Ca 87/22). Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen arbeitsrechtlichen Fragen eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Dr. Stoll & Sauer erarbeitet mit erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht individuelle Lösungen auf allen Problemfeldern.

Gedankenspiel zur „Leihmutterschaft“ fallen unter Meinungsfreiheit

Kirche als Arbeitgeber schafft es immer wieder in die Schlagzeilen. Mal wird einer Pflegerin gekündigt, weil sich nachträglich herausgestellt hat, dass sie aus der Kirche ausgetreten ist, und jetzt geht es um einen Kirchenmusiker, der sich mit seinem gleichgeschlechtlichen Ehepartner vorstellen kann, den gemeinsamen Kinderwunsch im Zuge einer Leihmutterschaft in Kolumbien zu verwirklichen. Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte den Fall zu verhandeln:

  • Den Kinderwunsch des Domkantors möglicherweise mit Hilfe einer Leihmutterschaft zu verwirklichen, war der evangelisch-lutherischen Landeskirche zu viel. Sie kündigte dem bundesweit bekannten Kantor außerordentlich und fristlos Die Kirche sah in seinem Verhalten einen erheblichen Loyalitätsverstoß. Unter Berücksichtigung dessen Bekanntheitsgrades sei eine weitere Zusammenarbeit nicht zumutbar. Außerdem wollten andere Mitarbeiter aufgrund der privaten Planungen des Kollegen nicht mehr gemeinsam mit diesem arbeiten.
  • Der Domkantor versicherte, niemals eine kommerzielle Leihmutterschaft geplant zu haben. Seine Überlegungen waren ein „Gedankenprozess“, den die Kirche unterbinden wolle. Das Vorgehen der Kirche habe seiner Reputation und seine wirtschaftliche Lage beschädigt. Er reichte Kündigungsschutzklage ein.
  • Das Arbeitsgericht sah keinen Loyalitätsverstoß. Schließlich habe es sich um Gedankenspiele des Klägers gehandelt, die mit dem Arbeitsverhältnis nichts zu tun haben. Die Überlegungen zu einer Leihmutterschaft seien durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Die Kündigung wurde daher für unwirksam erklärt.
  • Das Gericht lastete der Kirche auch an, das Thema in die Öffentlichkeit mit gebracht zu haben. Die öffentliche Verbreitung habe der Kläger nicht zu verantworten. Hier trifft die Landeskirche ein Mitverschulden.
  • Spannend wäre die Frage gewesen, wie sich das Gericht verhalten hätte, wenn die Leihmutterschaft tatsächlich umgesetzt worden wäre. In Deutschland ist die Leihmutterschaft nach wie vor gesetzlich verboten.

Dr. Stoll & Sauer bietet höchste Expertise rund ums Arbeitsrecht

Der vorliegende Fall zeigt eines deutlich: Wer seine Rechte und Pflichten kennt, ist klar im Vorteil. Das gilt für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber. Hält sich eine der beiden Parteien innerhalb eines Arbeitsverhältnisses nicht an sie, ist ein Anwalt für Arbeitsrecht gefragt. Denn: Konflikte im Arbeitsrecht lösen sich nur professionell. Mandanten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer genießen individuelle Beratung an den Standorten Lahr, Stuttgart, Ettenheim und Kenzingen. Hier vertreten unsere Fachanwälte Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte sowie Betriebsräte direkt vor Ort, aber auch bundesweit sind wir bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen für unsere Mandanten da. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Gemeinsam und individuell finden wir den richtigen Weg aus jeder heiklen Arbeitsrechtssituation.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel