Eine Zulassung von Behandlungsabbrüchen, um andere Patienten mit einem Beatmungsgerät zu behandeln (Ex-Post-Triage), lehnen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung entschieden ab. Diese Ex-Post-Triage hatten Ärzteverbände in der Anhörung massiv gefordert. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber unmissverständlich aufgegeben, Menschen mit Behinderung bei Zuteilungsentscheidungen im Fall knapper intensivmedizinischer Ressourcen, auch Triage genannt, wirksam vor Diskriminierung zu schützen. Bei der Zulassung der Ex-Post-Triage ist jedoch zu befürchten, dass gerade Menschen mit Behinderung und Vorerkrankungen im Zugang zur lebensrettenden Behandlung benachteiligt werden. Ein solches Gesetz darf nicht verabschiedet werden!
Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de
Seit ihrer Gründung im Jahr 1958 steht die Lebenshilfe für Teilhabe statt Ausgrenzung, für Offenheit und Vielfalt. Als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband unterstützt sie Menschen mit verschiedenen Behinderungen und ihre Familien. Vor allem setzt sich die Lebenshilfe für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung ein. Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung sind der Lebenshilfe besonders wichtig. In fast 500 Orts- und Kreisvereinigungen sowie 16 Landesverbänden sind rund 120.000 Mitglieder aktiv. Bundesvereinigung und Landesverbände vertreten überregional die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen. Mehr Informationen im Internet auf: www.lebenshilfe.de
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