„Die GmbH & Co. KG liegt im Trend“, weiß Thomas Rieger, Unternehmensberater bei der Handwerkskammer Konstanz. Gemeinsam mit Joachim Vojta, Teamleiter im Bereich Recht, und einer externen Steuerberaterin von der WSS Aktiv Beraten GmbH & Co. KG aus Rottweil, informiert Thomas Rieger regelmäßig bei Veranstaltungen über die Vorteile und Voraussetzungen für diese Rechtsform. Im Interview gibt er einen kurzen Einblick.

Warum ist die Umwandlung von Einzelunternehmen in GmbH & Co. KG derzeit in aller Munde?

Die GmbH & Co. KG ist eine Rechtsform, die im Trend liegt. Grund ist vermutlich das „flexible Handling“, das diese Personengesellschaft ermöglicht, das besonders mit Blick auf Nachfolgeregelungen und Verkäufe sehr attraktiv ist.

Was ist der besondere Vorteil dieser Rechtsform?

Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der KG, bei welcher der Komplementär/Vollhafter eine GmbH ist, die für sich beschränkt haftet und der Kommanditist/Teilhafter nur in Höhe seiner Einlage haftet. Das heißt, es handelt sich um eine Personengesellschaft, die insgesamt beschränkt haftet. Als Einzelunternehmer haftet man dagegen voll mit seinem Privatvermögen. Darin liegt der große Charme dieser Rechtsform, man bleibt Personengesellschaft und hat dennoch die Haftungsbeschränkung ähnlich einer GmbH.

Benötigt man für die Umwandlung ein festes Stammkapital?

Nein. Es gibt keinen Mindestbetrag für die Kommanditeinlage, theoretisch würde 1 Euro ausreichen. Allerdings müssen 12.500 Euro bei der GmbH-Gründung als Stammkapital einbezahlt werden. 

Welche Voraussetzungen muss der Betrieb erfüllen?

Man muss zunächst eine KG und dann die GmbH gründen, die bei der KG als Komplementärin Gesellschafterin wird. Dann wird im zweiten Schritt das Einzelunternehmen auf die GmbH & Co. KG übertragen. Den Vorgang muss man im Handelsregister anmelden.

„Und Co.“ – das bedeutet doch, dass man einen Gesellschafter benötigt?

Nicht zwingend. Man kann auch eine Ein-Mann GmbH & Co. KG gründen. Aber mit Blick auf eine mögliche Unternehmensübergabe und Nachfolgeregelung besteht die Möglichkeit und macht es Sinn, den Nachfolger als Gesellschafter mit ins Boot zu nehmen.

Wie hoch ist der finanzielle Aufwand für die Umwandlung der Rechtsform?

Es fallen Kosten für den Steuerberater, Notar und eventuell auch einen benötigten Rechtsanwalt an.

Bietet die GmbH & Co. KG steuerliche Vorteile?

Steuerlich wird ähnlich wie bei Einzelunternehmen und anderen Personengesellschaften verfahren, anders als bei einer GmbH. Wenn man aber den Gewinn in der GmbH einbehält, kann diese steuerlich günstiger sein. Aus Sicht der Banken wird das Einzelunternehmen wegen der vollen Haftung bevorzugt. Auch bei einer Veräußerung des Betriebs kann die GmbH & Co. KG steuerlich von Vorteil sein. Vor einer Übergabe sollte man die Rechtsform in jedem Fall abprüfen.

Für welche Unternehmen ist eine solche Umwandlung sinnvoll?

Eigentlich für alle. Für Soloselbstständige würde ich es eher nicht empfehlen, aber ansonsten spielt die Betriebsgröße keine Rolle.

Wen benötigt man zur Umsetzung?

Wir bieten bei der Handwerkskammer eine ausführliche Beratung zum Thema an, wichtig ist aber auch, dass der Steuerberater mit ins Boot geholt wird.

Welche Gründe sprechen für die Umwandlung?

Am Markt hört es sich oft besser an, eine GmbH & Co. KG zu sein, man kann die Haftung deutlich beschränken und zugleich die Vorteile und die Flexibilität der Personengesellschaft nutzen. Man hat, abgesehen von der Komplementär-GmbH, keine Mindestkapitalvorschriften und Entnahmemöglichkeiten ähnlich dem Einzelunternehmen. Zudem gibt es nur geringe Formvorschriften. Die GmbH & Co. KG ist eine Art Zwitter, da sie die Vorteile der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft bietet.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handwerkskammer Konstanz
Webersteig 3
78462 Konstanz
Telefon: +49 (7531) 205-0
Telefax: +49 (7531) 205-6347
http://www.hwk-konstanz.de

Ansprechpartner:
Simone Warta
Kommunikation und Marketing
Telefon: +49 (7531) 205-419
E-Mail: Simone.Warta@hwk-konstanz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel