Alles wird teurer: Essen, Tanken und durch steigende Heiz-, Strom- und Baukosten auch das Wohnen. Gleichzeitig träumen nach wie vor viele Menschen von der eigenen Immobilie. Da ist jede Unterstützung Gold wert. Bausparer können Zuschüsse vom Staat nutzen, um für ein Eigenheim zu sparen oder bei der Finanzierung schneller schuldenfrei zu werden. Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohn-Riester können bis zum 31. Dezember noch in voller Höhe für das Jahr 2022 gesichert werden.

Die Wohnungsbauprämie

Als effektive Starthilfe vor allem für junge Sparerinnen und Sparer gibt es die Wohnungsbauprämie (WoP). Seit 2021 gelten dabei deutlich höhere Förderbeträge. Auch die Einkommensgrenzen wurden angehoben, sodass wesentlich mehr Menschen Anspruch auf die Förderung haben. Wer bis 31. Dezember zwischen 50 und 700 Euro (1400 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, bekommt zehn Prozent WoP für das laufende Jahr – also bis zu 70 Euro (Alleinstehende) bzw. 140 Euro (Verheiratete). 

Die Wohnungsbauprämie wird über die Bausparkasse jährlich beantragt – möglich ist das bis zu zwei Jahre rückwirkend, sofern da auch schon auf einen Bausparvertrag eingezahlt wurde. WoP erhalten alle ab 16 Jahren bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 35.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete). Aufschluss über die Höhe des zu versteuernden Einkommens gibt der letzte Steuerbescheid.

Die angesammelten Prämien gibt es allerdings nur, wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum – nach Zuteilung – verwendet wird. Auch hier macht der Staat bei jungen Menschen unter 25 Jahren eine Ausnahme: Sie können – einmalig – nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage

Viele Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen (vL). Mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro in einen Bausparvertrag. Das sind maximal 43 Euro im Jahr. Auch wer keine vL erhält, kann in den Genuss dieser Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts auf das Bausparkonto überweisen lässt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Wichtige Voraussetzung, um die Zulage für 2022 mitnehmen zu können: Die entsprechenden Einzahlungen müssen bis 31. Dezember auf dem Bausparvertrag eingegangen sein. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird über die Steuererklärung beantragt.

Die Wohnriester-Förderung

Wer ein Haus oder eine Wohnung zur Eigennutzung finanziert, kann vom Riester-Bausparen profitieren. Das Besondere bei einem Riester-Bausparvertrag ist, dass nicht nur die Einzahlungen während der Sparphase förderfähig sind – hier erhöhen die Zulagen das Bausparguthaben. Die Zulagen fließen auch in der Tilgungsphase weiter und verringern so – ähnlich wie Sondertilgungen – die Restschuld des Darlehens.

Seit dem Beitragsjahr 2018 erhält jeder förderberechtigte Erwachsene 175 Euro Grundzulage vom Staat. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 300 Euro und für vor 2008 Geborene 185 Euro Kinderzulage. Diese Beträge bekommen all jene, die vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Bausparvertrag einzahlen, jedoch mindestens 60 Euro und maximal 2.100 Euro inklusive Zulagen.

Für junge Riester-Bausparer und -Bausparerinnen unter 25 Jahren gibt es außerdem 200 Euro extra. Dieser Frühstarter-Bonus wird einmalig gewährt und für das erste Beitragsjahr zusammen mit der Grundzulage automatisch gutgeschrieben. Um den Starter-Bonus voll auszuschöpfen, ist es erforderlich, auch die vollen vier Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens im Jahr des Vertragsabschlusses einzuzahlen. 

Zudem können Riester-Bausparer auch Steuervorteile nutzen, wenn sie die eigenen Raten ebenso wie die Förderung als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr geltend machen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn sie schon etwas mehr verdienen.

Um die Zulagen zu erhalten, wird über die Bausparkasse am besten ein Dauerzulagenantrag gestellt. Dieser gilt unbegrenzt und es muss nicht jedes Jahr aufs Neue ein Formular ausgefüllt werden. Ändern sich das Einkommen oder die Lebensverhältnisse, weil zum Beispiel ein Kind geboren wird, muss der Antrag angepasst werden.

Tipp: Der LBS-Fördercheck 

Bausparer können von zahlreichen Prämien und Förderungen profitieren. Wie hoch diese ausfallen, hängt unter anderem vom Einkommen und dem Familienstand ab. Mit dem LBS-Fördercheck auf www.lbs.de lässt sich das ganz individuell berechnen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg
Jägerstraße 36
70174 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 183-0
Telefax: +49 (711) 183-2050
http://www.lbs.de

Ansprechpartner:
Verena Quast
Telefon: +49 (6131) 13-4052
Fax: +49 (6131) 13-434052
E-Mail: Verena.Quast@LBS-SW.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel