Anlässlich des Welttags des Sehens am 13. Oktober informiert Prof. Dr. Albert Augustin, Direktor der Augenklinik am Städtischen Klinikum Karlsruhe, über altersbedingte Augenerkrankungen.

Der Welttag des Sehens findet jedes Jahr am zweiten Donnerstag im Oktober statt. An diesem Tag stehen Menschen im Vordergrund, die unter einer Seheinschränkung oder Blindheit leiden, welche verhindert oder behandelt werden kann. Auslöser können Erkrankungen wie Grauer Star, Diabetische Retinopathie, Glaukom, Infektionskrankheiten oder Traumata des Auges sein. Laut WHO sind circa eine Milliarde Menschen von einer Sehbehinderung betroffen. Seheinschränkungen und Blindheit können das Leben von Betroffenen im beruflichen und privaten Bereich erheblich einschränken.

Der Informationsabend des Städtischen Klinikums Karlsruhe zum Welttag des Sehens steht unter dem Motto „Diabetische Retinopathie und andere altersbedingte Augenerkrankungen“. Prof. Dr. Albert Augustin gibt einen Überblick über verschiedene altersbedingte Augenerkrankungen und informiert über mögliche Behandlungsmethoden: „Wir setzen am Klinikum modernste Therapieansätze ein, um gerade älteren Menschen die Sehkraft zu erhalten. Natürlich spielt in diesem Zusammenhang auch die Prävention eine große Rolle.“

Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit zur Diskussion.

Das Forum – Gesundheit beginnt am Donnerstag, 13. Oktober um 18 Uhr im Veranstaltungszentrum von Haus R am Städtischen Klinikum Karlsruhe, Moltkestraße 90. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Aufgrund der Hygienevorgaben ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Deshalb ist eine vorherige Anmeldung per E-Mail über oeffentlichkeitsarbeit@klinikum-karlsruhe.de nötig.

Der Zugang ist über den Zentraleingang Haus M möglich. Teilnehmer müssen einen tagesaktuellen zertifizierten Antigenschnelltest vorweisen, der am Zugang zum Veranstaltungszentrum kontrolliert wird. Auf dem Gelände der benachbarten Helios Klinik (Franz-Lust-Straße 30) befindet sich ein externes Testzentrum.

Während der gesamten Veranstaltung besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ohne Ventil. Bitte beachten Sie darüber hinaus die gängigen Hygienemaßnahmen wie Händedesinfektion und Abstandsgebote.

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