Die Bundesregierung hat bedeutende Weichenstellungen für die Klimaanpassung und den Klimaschutz für die 20. Legislaturperiode in Aussicht gestellt. Zu nennen sind die Ankündigungen eines neuen Klimaanpassungsgesetzes, einer nationalen Klimaanpassungsstrategie, eines Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz sowie einer Reform des Baurechts.

Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen bdla nimmt diese begrüßenswerten Zielsetzungen zum Anlass, wesentliche Anforderungen an eine konsequente Klimaanpassungspolitik mit Schwerpunkt auf die Stadtlandschaften zu definieren. Der bdla empfiehlt daher der Bundesregierung,

– Innovationen in der Stadt- und Landschaftsentwicklung zu fördern,
– die Förderpolitik auf die Anforderungen der Klimaanpassung und der Entwicklung grüner Infrastrukturen auszurichten,
– den gesetzlichen und instrumentellen Rahmen für die Klimaanpassung und das Stadtgrün zu optimieren.

Der klimaresiliente Umbau der Städte und Regionen sowie die nachhaltige Umsetzung der Energiewende und umweltschonender Landnutzungskonzepte sind Kernkompetenzen von Landschaftsarchitekten. Aber nur durch eine Stärkung und den weiteren Ausbau der Ausbildungsstätten für Landschaftsarchitektur sowie einer fundierten Kapazitätsbildung sind die epochalen Herausforderungen auch zufriedenstellend zu bewerkstelligen. bdla-Präsident Prof Stephan Lenzen spricht sich dafür aus, dass „die Bundesregierung Zukunftsschecks für sieben Stiftungsprofessuren Klimaanpassung/Natürlicher Klimaschutz an neuen und etablierten Fakultäten der Landschaftsarchitektur ausloben“ sollte. Zudem sind Forschung und Entwicklung im Bereich Klimaanpassung und -schutz durch innovationsfreundliche Förderprogramme finanziell zu unterstützen. 

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