Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) war in den letzten beiden Jahren eine Erfolgsgeschichte. Innovative und klimafreundliche Wärmelösungen haben sich zunehmend am Markt durchgesetzt. Dieser Entwicklung droht ein abruptes Ende. Nachdem die Bundesregierung im Sommer bereits die Mittel für die BEG stark gekürzt hat, sollen nun durch überzogene technische Anforderungen und eine verbindliche Solarpflicht moderne Feuerungen auf Holz- und Pelletbasis komplett von der Förderung ausgenommen werden. Hausbesitzer könnten beim Heizungstausch nicht mehr unter allen für sie geeigneten Lösungen frei wählen, wenn sie eine Förderung für die Investition benötigen.
Dazu die Verbände BDH, DEPV, FvH, IH und HKI:
„Das Vorgehen der Bundesregierung bei der Begrenzung der Förderung von Holz- und Pelletfeuerungen durch verschärfte technische Anforderungen in der BEG ist kontraproduktiv für den Klimaschutz und eine sozialverträgliche Wärmewende. Diese Anlagen machen bislang den Großteil der durch die Förderung angereizten CO2-Einsparungen aus und das mit vergleichbar geringem Fördermitteleinsatz. Es ist auch finanzpolitisch unverständlich, denn dem Bund drohen aktuell weitere Strafzahlungen an die EU, wenn die Klimaziele im Gebäudesektor auch in den nächsten Jahren verfehlt werden.
Unter der geplanten Änderung werden vor allem sozial schwächer gestellte Hausbesitzer leiden, deren Gebäude häufig in einem schlechten energetischen Zustand sind und einen hohen Wärmebedarf aufweisen. Diese Gebäude sind zur Umrüstung auf moderne Holzenergie prädestiniert, da das meist mit wenig Aufwand und ohne teure Begleitinvestitionen möglich ist. Mit dem geplanten Kahlschlag bei der Förderung schließt der Bund viele dieser Gebäudebesitzer von der Energiewende aus.
In den letzten Jahren wurden viele alte Ölheizungen durch hochmoderne Holzfeuerungen heimischer Herstellung ausgetauscht. Dieser Entwicklung droht mit den geplanten neuen Förderbestimmungen beendet zu werden. Die Wahl der Hausbesitzer würde, für den Fall, dass sie sich für Holz- und Pelletkessel entscheiden, vor allem auf technisch rudimentäre Feuerungen fallen, die bei gesetzlichen Vorgaben in Sachen Effizienz und Luftreinhaltung allenfalls den gesetzlichen Mindeststandard einhalten.
Die unterzeichnenden Verbände fordern die Bundesregierung auf, im Sinne der Energiewende im Gebäudebereich und vor allem auch zur sozialen Ausgewogenheit dieses Vorhabens, die zum 1. Januar 2023 geplante Änderung bei den Anforderungen an die Förderfähigkeit von Holzfeuerungen umgehend anzupassen.“
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