Die Europäische Kommission hat heute einen legislativen Vorschlag zu verschiedenen Facetten bei Echtzeitüber­weisungen vorgelegt. Unter anderem soll es in Zukunft eine gesetzliche Verpflichtung zum Angebot von Echtzeitüberweisungen geben, was zu Lasten der Standardüberweisung und weiterer Zahlungsformen geht. Die in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zusammengeschlossenen Verbände der Banken und Sparkassen sehen die vorliegenden Regulierungsvorschläge kritisch. Damit würde ein tiefgreifender und nicht sachgerechter Markteingriff sowohl bei Produktangeboten als auch bei etablierten Marktpreisbildungsmechanismen erfolgen. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft ist jedoch grundsätzlich kein Marktversagen zu erkennen, welches einen regulatorischen Eingriff rechtfertigt.

Bereits heute bieten nahezu alle Banken und Sparkassen in Deutschland, die Zahlungskonten führen, ihren Kunden Zahlungen mittels Echtzeitüberweisungen (sogenannte „Instant Payments“) an. Aktuell nehmen über 1.200 Banken und Sparkassen aus Deutschland an dem EU-weiten Verfahren teil. Die Echtzeitüberweisung ist bereits erfolgreich als ein neuer Standard neben der etablierten Standardüberweisung in einem marktgetriebenen Umsetzungsprozess etabliert und wird von den Kunden aktiv genutzt. Mit dieser durchgängigen Verbreitung gehören die deutschen Kreditinstitute zur Spitzengruppe in Europa.

Die Echtzeitüberweisungen werden sukzessive auch für Kunden in Deutschland immer attraktiver. Neben der einfachen Nutzung im Online-Banking oder in Banking-Apps ist die Echtzeit-Überweisung auch ein wichtiges Element, um Verbrauchern weitere Zahlungsformen anzubieten. Hierbei entsprechen diese Angebote den gewohnten und bekannten Kundenschutzniveaus bei Überweisungen.

Inwieweit nun die Vorschläge der Europäischen Kommission zu verschiedenen Facetten bei Echtzeitüberweisungen die bisherige marktgetriebene positive Entwicklung unterstützen wird, stellt die DK in Frage. Eine gesetzgeberische Bevorzugung von Echtzeitüberweisungen zu Lasten der Standardüberweisung oder weiterer Zahlungsformen läuft einmal mehr Gefahr, Fehlanreize entgegen den tatsächlichen Kundenbedürfnissen zu setzen. Produktanforderungen sollten sich marktgetrieben entwickeln und nicht durch den Gesetzgeber vorgegeben werden. Im Rahmen des nun begonnen Gesetzgebungsverfahrens müssen Gesichtspunkte wie etwa steigenden Kosten bei der Zahlungsabwicklung oder Betrugsrisiken genauer analysiert werden. Die DK wird sich in diesen Prozess aktiv einbringen. 

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