Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission die Grenzwerte für Feinstaub weiter zu verschärfen. Der vorgelegte Entwurf der Überarbeitung der Europäischen Luftqualitätsrichtlinie sieht teilweise eine Halbierung der bisher bestehenden Grenzwerte vor. Der Vorschlag bleibt jedoch im Hinblick auf die von der WHO empfohlenen Grenzwerte zu weit zurück. Ausdrücklich begrüßt die Bundesvereinigung, dass betroffenen Menschen nun ein rechtlicher Zugang auf Schadensersatz eröffnet wird, wenn die Luftgrenzwerte nicht eingehalten werden.

Dazu Carl Ahlgrimm, Präsident der Bundesvereinigung: „Nach langen Jahren liegt nun endlich ein Entwurf für eine neue Luftqualitätsrichtrichtlinie vor. Auch wenn die Grenzwerte nun deutlich reduziert wurden, entsprechen diese noch lange nicht den Empfehlungen der WHO. Völlig unberücksichtigt bleiben die anerkannten und wissenschaftlich nachgewiesenen Belastungen durch Ultrafeinstaub aus dem Luftverkehr, der sich besonders im Nahbereich der Flughäfen und inmitten der Siedlungsbereiche der dort lebenden Menschen nachweisen lässt. Jedes Jahr sterben in Europa 300.000 Menschen vorzeitig durch schlechte Luft. Wir können nicht mehr bis 2030 warten und fordern von Umweltministerin Steffi Lemke sich dafür einzusetzen die Richtlinie auf 2025 vorzuziehen und darauf hinzuwirken nicht nur die Grenzwerte auf die WHO-Luftqualitätsstandards anzupassen, sondern insbesondere auch Grenzwerte für Belastungen durch Ultrafeinstaub festzulegen und in die Richtlinie aufzunehmen.“

Mit den jetzt angestrebten drastischen Verschärfungen der Luftqualitätsgrenzwerte ist die zuständige Politik in der Pflicht die Voraussetzungen für wirksamen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität auf den Weg zu bringen. Die Bundesvereinigung fordert, die Flughäfen zu verpflichten, Maßnahmen zur Reduzierung der Ultrafeinstaub-Emissionen zu ergreifen.

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