Eine Reform der Notfallversorgung ist längst überfällig. Die Situation in den Rettungsstellen ist dramatisch. Hohe Fallzahlen, lange Anfahrtswege, weil Notaufnahmen wegen Personalmangels geschlossen sind, verunsicherte Patienten, überlastete Ärzte und Sanitäter sind bundesweit zu beklagen. Ein Besuch in der Rettungsleitstelle in Potsdam zeigt zusätzlich, wo die Probleme in der Praxis liegen.

„Wir sehen dringenden Handlungsbedarf bei der Neuausrichtung der Notfallversorgung“, erklärt Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes. „Nicht nur am grünen Tisch ist das Positionspapier „Notfallreform 2.0 zur sektorenübergreifenden Versorgung“ entstanden, sondern auch Erfahrungen aus der Praxis sind in das politische Papier des BKK Dachverbandes eingeflossen“, so Franz Knieps.

Rund 60 Prozent der Fälle sind keine echten Notfälle. Die Patienten sehen keine ambulanten Behandlungsmöglichkeiten, teils weisen sie sich selbst in eine Notaufnahme ein, da sie die Schwere ihrer Erkrankung nicht richtig einschätzen können.

„Das Ziel der Betriebskrankenkassen ist es, die Patientenströme in den Notaufnahmen der Krankenhäuser durch sektorenübergreifende Versorgung zu steuern. Frühzeitig soll in sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ) entschieden werden, ob eine ambulante Versorgung beim Haus- oder Facharzt ausreicht oder eine Einweisung in ein Krankenhaus notwendig ist. So können die Notaufnahmen der Krankenhäuser, die oft an Personalmangel und überfüllten Warteräumen leiden, entlastet werden und sich auf die Behandlung von schweren Behandlungsfällen konzentrieren“, erklärt Franz Knieps.

Um diesem Ziel näher zu kommen, ist es notwendig, dass die Patienten auch in den Arztpraxen für dieses Problem sensibilisiert und Sprechzeiten ausgeweitet werden. Wichtig ist, dass die Randzeiten – insbesondere in den Abendstunden sowie mehr Mittwochs- und Freitagstermine – durch Kooperationen niedergelassener Vertragsärzte verbessert werden. Somit kann eine konstante Versorgung außerhalb der Notfallambulanzen gesichert werden. Gefragt sind hier auch die Verbände, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft.

„Bundesweit muss ein einheitliches, softwaregestütztes Ersteinschätzungsverfahren (Assistenzsystem) an den Start gehen, dass alle Akut- und Notfälle erfasst und Behandlungsdringlichkeiten priorisiert. Ziel ist, dass in ganz Deutschland standardisierte Behandlungsabläufe bei gleicher Diagnose den Patienten zugutekommen und die Arbeit der Ärzte in Praxen und Kliniken sowie des Pflegepersonals erleichtern. Damit ist eine hohe Treffsicherheit bei der Feststellung medizinischer Notfälle gesichert“, sagt Franz Knieps.

Gemeinsame Notfallleitstellen sollen die zentrale Lotsenfunktion der integrierten medizinischen Notfallversorgung übernehmen. Unter 112 bei den Rettungsleitstellen und unter 116 117 bei der KV stehen hier 24/7 geschulte Ansprechpartner zur Verfügung und werden über das digitale Assistenzsystem gesteuert.

Wichtig ist, dass alle Akteure vernetzt kommunizieren und agieren. Die Rettungsdienste, bestehend aus Notfallrettung und Krankentransport, liegen in der Zuständigkeit der Länder und sind regional sehr unterschiedlich geregelt.

„Wir als Betriebskrankenkassen befürworten daher die Anerkennung des Rettungsdienstes als eigenständigen Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung und wünschen uns eine Verankerung im SGB V. Damit würde ein bundeseinheitlicher Rahmen geschaffen und den Vertragspartnern Leistungsbeschreibungen sowie Vergütung und Abrechnungsmodalitäten ermöglicht“, so Franz Knieps.

Weitere Forderungen des BKK Dachverbandes lesen Sie in dem beigefügten Positionspapier: Notfallversorgung 2.0 oder auf unserer Homepage unter folgendem LINK:

https://www.bkk-dachverband.de/versorgung/aerzte/rettungsdienste-reform-tut-not

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