„Auf dem Deutschen Pflegetag 2022 hat der Bundesgesundheitsminister in der letzten Woche ein eigenes Gesetz zur Entbürokratisierung der Pflege angekündigt. Genannt hat er dies bei der Befragung vor dem Deutschen Bundestag nicht mehr. Es wird dringend und schnell benötigt. Bestandteile dieser Entbürokratisierung müssen die neue Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen wie auch verbesserte Strukturen und Abläufe sein. Und es ist sicherzustellen, dass die anderen geplanten neuen Gesetze nicht gleichzeitig zu einer höheren Bürokratie führen.
Den Ankündigungen des Bundesgesundheitsministers zur wirtschaftlichen Unterstützung der Studierenden in der akademischen Pflege müssen schnell Taten folgen.
Die Frage der Weitergeltung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht darf nicht ausschließlich vom Verlauf der Pandemie abhängig gemacht werden, wie der Minister dies plant. Einbezogen werden muss bei der Entscheidung das Know-how der Profession Pflege; insbesondere in Fragen des Infektionsschutzes und der Hygiene.
Es wäre eine Illusion, zu glauben, dass die geplante Öffnung des Systems, sodass stationäre Leistungen ohne Aufenthalt in der Klinik erbracht werden können, schnell Pflegekräfte freisetzt bzw. zu einer geringeren Belastung derselben führt.
Stationäre Pflegeeinrichtungen wie auch ambulante Pflegedienste sollen die Möglichkeit erhalten, so der Minister, ihre Vergütungsverträge kurzfristiger anzupassen, sodass die zusätzlichen Kosten umgelegt werden können. Hierzu muss jedoch auch geregelt werden, dass die Kassen und Sozialhilfeträger als Kostenträger diese Mehrkosten auch tatsächlich akzeptieren; im SGB XI-Bereich und bei der ambulanten Pflege auch im SGB V-Bereich.
Versprochen hat Lauterbach, sich im nächsten Jahr mit der Finanzierung der Pflegeversicherung auseinanderzusetzen. Das ist eindeutig zu spät. Die Lage ist bereits jetzt prekär.
Der vor allem in den letzten Tagen geprägte Begriff des kalten Strukturwandels macht deutlich, dass die Einrichtungen im Pflege- und Gesundheitswesen dringend Hilfe und gute Rahmenbedingungen bedürfen. Dies muss die Politik gewährleisten.“
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
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