Seit rund 20 Jahren ist der Strompreis an den Gaspreis gekoppelt. Das bekommen jetzt alle Haushalte zu spüren. Doch eine „Entkoppelung“ ist kurzfristig politisch nicht möglich, da dies eine EU-weit geltende Regelung ist.

Trotzdem haben viele Immobilienbesitzer und Bauherren die Möglichkeit, sich zumindest teilweise und zeitnah von dieser EU-Regelung zu „entkoppeln“. Denn viele Hausdächer sind für eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zur Stromerzeugung geeignet, weiß die Dachdecker-Innung Hamburg. Das heißt also, nicht nur eine reine Südausrichtung der Dachfläche ist für die Stromerzeugung nutzbar. 

Vor dem Hintergrund rasant steigender Energiepreise ist eine Einspeisung des auf dem Dach erzeugten Stroms wenig sinnvoll, denn die Einspeisevergütung beträgt derzeit nur rund 7 Cent pro kW. Bei aktuellen Strompreisen von 40 Cent und mehr ist die Eigennutzung des selbst erzeugten Stroms weitaus sinnvoller. Und diese Nutzung ist bei gleichzeitiger Installation eines Stromspeichers nicht nur tagsüber möglich.

Nach einer Studie der Hochschule Trier („Studie zum Ertrag von Photovoltaikdachanlagen 2020 in Deutschland“) beträgt der durchschnittliche Ertrag in Deutschland 1.096 kWh/kWp pro Anlage und Jahr. Das entspricht bei einem Strompreis von 40 Cent pro kW fast 450 € Energiekosteneinsparung pro Jahr oder 100 Aufladungen eines durchschnittlichen Plug-In-Hybridautos, 2.000 Aufladungen eines E-Bikes oder dem Jahresverbrauch von 10 modernen Kühlschränken.

Wer künftig die Nutzung der Sonnenkraft plant, profitiert also von den hohen Strompreisen. Denn umso schneller macht sich die Investition bezahlt. Dazu kommen Fördermöglichkeiten auf Bundes-, Landes- und vielfach auf kommunaler Ebene.

Wichtig bei der Planung und Ausführung ist allerdings die Wahl der richtigen Partner. Vorsicht: Im Zuge steigender Energiepreise haben sich viele Callcenter inzwischen darauf spezialisiert, Aufträge per (unerbetenem) Telefonkontakt zu akquirieren und teuer an oft zweifelhafte Firmen weiter zu verkaufen.

Für die Solaranlage auf dem Dach (und deren spätere Wartung) ist stets der qualifizierte Dachdecker-Innungsbetrieb der richtige Ansprechpartner. In Kooperation mit einem Fachbetrieb des Elektrohandwerks wird dann die vom Dachdecker montierte Anlage aufgeschaltet.

Besonders wichtig ist vor der Montage die Prüfung von Dacheindeckung (bei aufgeständerten Anlagen) und Dachunterkonstruktion durch den Dachdeckerbetrieb. Die Befestigung der Module muss auch die Anforderungen an die geltenden Windsogsicherungen erfüllen, um auch Sturmspitzen schadlos zu überstehen.

Übrigens: Auch wenn aktuell der Fachkräftemangel und Lieferzeiten für Solarmodule den Ein- und Umstieg auf den Strom vom Dach etwas verzögern können: Die Sonne geht auch morgen täglich auf, und zum Kostensparen ist es nie zu spät.

Wer nun seine persönliche Energiewende einleiten will, findet die Adressen qualifizierter Fachbetriebe aus dem Dachdeckerhandwerk über die Dachdecker-Innung Hamburg oder unter www.dachdecker-innung-hamburg.de

Über Dachdecker-Innung Hamburg

Der Dachdecker-Innung Hamburg gehören rund 100 Fachbetriebe des Dachdeckerhandwerks an. Sie können die verschiedenen Dienstleistungen im Bereich der Aus- und Fortbildung, der Schlichtung, der betriebswirtschaftlichen und technischen Beratung sowie der arbeitsrechtlichen Beratung in Anspruch nehmen.

Desweiteren gehören der Dachdecker-Innung 39 Gastmitglieder aus Handel und Industrie an.

Obermeister der Dachdecker-Innung Hamburg ist Marco Zahn, Hauptgeschäftsführer ist der Dipl.-Kfm. Walter Wohlert.

Die Geschäftsstelle der Dachdecker-Innung Hamburg befindet sich in der Semperstraße 24 in 22303 Hamburg.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dachdecker-Innung Hamburg
Semperstraße 24
22303 Hamburg
Telefon: +49 (40) 226 32 55 – 0
Telefax: +49 (40) 226 32 55 – 33
https://www.dachdecker-innung-hamburg.de

Ansprechpartner:
Harald Friedrich
HF.Redaktion Harald Friedrich
Telefon: +49 (8165) 9397-54
Fax: +49 (8165) 9397-55
E-Mail: hf.redaktion@t-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel