Landesämter versenden Erinnerungen und Mahnungen
Knapp vier Monate nach dem Zensus-Stichtag haben noch nicht alle angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger die Fragen zu ihren Haushalten bzw. zur Gebäude- und Wohnungszählung beantwortet. Die Statistischen Ämter der Länder versenden Erinnerungs- und Mahnschreiben an Personen, die ihrer Auskunftspflicht trotz Aufforderung noch nicht nachgekommen sind. Diese Auskunftspflicht hat der Gesetzgeber für den Zensus 2022 festgelegt, um dem hohen Qualitätsanspruch an die Zensus-Ergebnisse gerecht zu werden. Daneben werden auch weiterhin Erstanschreiben versendet – beispielsweise an Personen, die aufgrund eines Eigentümerwechsels vor dem Zensus-Stichtag mit Informationen der angeschriebenen Vorbesitzer identifiziert werden konnten.
„An die Ergebnisse des Zensus 2022 haben wir einen sehr hohen Qualitätsanspruch, der auch gesetzlich festgeschrieben ist“, sagt Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamts. „Es ist äußerst wichtig, dass alle kontaktierten Bürgerinnen und Bürger die Fragen beantworten und mitmachen. Mit dem Versand der Mahnungen sollen alle an die Teilnahme am Zensus erinnert werden, damit Deutschland belastbare Daten für die Zukunft erhält.“
Die Ergebnisse des Zensus werden im November 2023 veröffentlicht. Nach Abschluss der letzten Befragungen im Herbst 2022 werden die Zensus-Daten überprüft, aufbereitet und ausgewertet.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 sowie Bilder zum Abdruck finden Sie auf www.zensus2022.de. Dort finden Sie auch Musterfragebogen zu den Befragungen des Zensus 2022. Bei Interesse vermitteln wir Ihnen gern Interviewpartnerinnen und -partner rund um die Themen des Zensus.
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