Nach der Inbesitznahme der geheimen Akten des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR im Zuge der Friedlichen Revolution 1989 wurde für die umfangreichen Bestände eine eigene Behörde des Bundesbeauftragten zur Aufarbeitung der Stasi-Unterlagen (BStU) eingerichtet. Sie sollte das rund 111 Regalkilometer umfassende Material sichten und jenen Menschen den Zugang zu ihren Akten gewähren, die Opfer der Staatssicherheit geworden waren. Grundlage dafür bildete das Stasi-Unterlagen-Gesetz.
Seit 2021 ist die BStU dem Bundesarchiv angegliedert. Vizepräsidentin Alexandra Titze gibt in ihrem Vortrag „Das Erbe einer Geheimpolizei. Zugang zu den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR“ einen Einblick in die alten und neuen Aufgaben des Archivs. Unter anderem erklärt sie, welche Regeln gelten, um die vom MfS gesammelten privaten Informationen vor unrechtmäßigem Zugriff zu schützen. Dies betrifft insbesondere Anträge von Betroffenen auf Einsicht in ihre Akten. Auch gewährt sie einen Ausblick auf die künftige Arbeit mit den historischen Materialien des DDR-Geheimdienstes.
Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist nicht erforderlich.
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