Ab dem 22. November 2022 greift eine neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), die die Kosten für tierärztliche Behandlungen deutlich ansteigen lässt. „Viele Medien empfehlen im Zuge dessen, eine Tierkrankenversicherung abzuschließen, um sich vor den steigenden Kosten zu schützen. Dies widerspricht den Empfehlungen des Bund der Versicherten, weil eine Tierkrankenversicherung zu den grundsätzlich weniger wichtigen bis unwichtigen Versicherungen gehört“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Vorrang für Tierbesitzer*innen haben stets die Privathaftpflicht- und Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Auch unsere tierischen Begleiter können krank werden, was finanziell sehr belastend sein kann. Viele Tierhalter*innen möchten den Krankheitsfall ihres Haustiers daher über eine Tierkrankenversicherung absichern, entweder über die Operationskosten- oder Krankenvollversicherung. „Doch beide Varianten sind kostspielig, kompliziert und sehen in den meisten Fällen Jahreshöchstgrenzen vor. Wird das eigene Haustier tatsächlich krank, ist es dem Versicherer sogar gestattet, den Vertrag zu kündigen“, sagt Boss. Zusätzlich kann die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) dazu führen, dass Versicherte trotz Versicherungsschutz nicht um hohe Rechnungen herumkommen. Je nach Behandlungsaufwand und Schwere der Erkrankung rechnen Tierärzt*innen einen bestimmten Gebührensatz ab, in der Regel mindestens den zweifachen. In Städten ist sogar der dreifache Satz üblich. Auch aufwendige Behandlungen wie Operationen werden oftmals mit dem dreifachen Satz abgerechnet. Muss das Tier zum Notdienst, kann plötzlich der vierfache Satz drohen.
Möchten Haustierhalter*innen dennoch eine Tierkrankenversicherung abschließen, ist ein Neuabschluss am einfachsten, solange das Haustier jung und gesund ist. Schwieriger wird es bei älteren und kranken Tieren. Denn Versicherer behalten sich dann vor, eine höhere Prämie zu verlangen, die Krankheit vom Vertrag auszuschließen oder den Antrag abzulehnen.
Von absoluter Wichtigkeit ist – im Gegensatz zur Tierkrankenversicherung – die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Während Katzen und zahme Kleintiere wie Kaninchen in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen sind, sieht es bei Hunden anders aus. Denn Hunde werden unter anderem aufgrund des kaum steuer- und berechenbaren tierischen Verhaltens aus der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. „Hunde sind in der Lage, eine Person mit einem Biss schwer zu verletzen. Erhebliche Schadensersatzforderungen könnten die Folge sein. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist daher unbedingt erforderlich und in einigen Bundesländern sogar verpflichtend“, sagt Boss. Beispielsweise kostet eine prämiengünstige Tierhalterhaftpflichtversicherung für einen Hund (Labrador), die alle BdV-K.-o.-Kriterien erfüllt, bei einem Selbstbehalt pro Schadenfall in Höhe von bis zu 500 Euro eine Jahresprämie zwischen 53 und 77 Euro – bei 15 Mio. Euro für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Für Kampf- oder sogenannte Listenhunde wird es teurer, häufig sind sie auch gar nicht versicherbar.
Mehr zu Tierkrankenversicherungen für Hunde und Katzen (sowie Pferde) finden Sie hier. Mehr zum Thema Tierhalterhaftpflichtversicherung gibt es hier.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
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