„Ein wesentlicher Schwachpunkt bei der Online-Kommunikation liegt in der Unterscheidung zwischen privatem und beruflichem Gebrauch“, erläutert Mike Gahn, Geschäftsführer der IT-Schmiede ownSoft mit Sitz in Köln. So gehört eine zumindest sporadische Präsenz auf Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Instagram längst zur Normalität. Noch deutlicher ist die Akzeptanz von Messenger-Diensten, über die sich Einzelpersonen und Gruppen per Text, Video oder Sprachnachricht untereinander austauschen. Laut Bundesnetzagentur nutzen 83 Prozent der Bevölkerung in Deutschland einen Messenger, in der Altersgruppe 16 bis 34 Jahre war die Verbreitung im Jahr 2020 mit 98 Prozent so gut wie flächendeckend.
Zwei von drei Firmen nutzen Messenger-Dienste
Auch im betrieblichen Alltag setzt sich die Verwendung von Messenger-Diensten immer mehr durch. Lag der Anteil im Jahr 2018 noch bei 37 Prozent, gaben laut Branchendienst Bitkom im Jahr 2020 bereits 66 Prozent der Firmen an, Messenger-Dienste für die interne und externe Kommunikation zu nutzen.
Beim privaten Gebrauch von Messenger-Diensten liegen Aspekte wie Datensicherheit und Schutz der Privatsphäre weitgehend im Entscheidungsbereich des Einzelnen. Bei der beruflichen Nutzung unterliegen die Firmen jedoch strengen Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse geschützt und geeignete Vorkehrungen gegen Hackerangriffe installiert sind.
„Grundsätzlich sind Unternehmen bei ihrer Kommunikationsgestaltung rechtlich dazu verpflichtet, ein angemessenes Datenschutzniveau umzusetzen“, betont Mike Gahn. Für den Umgang mit personenbezogenen Daten definiert die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, enge Grenzen.
Firmen in der Verpflichtung
Bei sensiblen Firmeninformationen setzt bereits die Definition des Geschäftsgeheimnisses geeignete Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Und in der Auswahl der beruflich verwendeten Tools und Apps sind die Mitarbeitenden keineswegs frei, sondern die Firmen verpflichtet, geeignete Programme auszuwählen und eine gesetzeskonforme Nutzung zu gewährleisten. Bei Verstößen drohen Bußgelder im zweistelligen Millionenbereich beziehungsweise von bis zu vier Prozent des Vorjahresumsatzes.
Auch wenn einige wenige große Player den Markt beherrschen: Die betriebliche Nutzung von Messengern muss nicht mit datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Risiken verbunden sein. „Es gibt keine Notwendigkeit, dass ein Messenger Daten im Ausland speichert, sie sammelt und womöglich sogar zu Nutzerprofilen zusammenfügt“, betont Mike Gahn. So wurde der von ownSoft entwickelte Messenger „ownChat“ speziell auf die hohen Anforderungen im Bereich der Sozialberufe in Deutschland zugeschnitten.
„Es ist ein enormer Vorteil, wenn Dienstleister und Klient:innen in einem geschützten digitalen Raum vertraulich miteinander kommunizieren können“, fasst Gahn die Erfahrungen von Kund:innen zusammen. „Geeignete Tools gibt es. Entscheidend ist, dass Firmen wie Mitarbeitende den Unterschied zwischen privater und beruflicher Nutzung erkennen und das eine sauber und konsequent vom anderen trennen.“
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