Wenige Themen beschäftigen Immobilienbesitzer aktuell mehr als die bereits im November 2019 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Grundsteuerreform. Ihre Hauptziele sind eine gerechtere Belastung von Immobilienbesitzern und die Verhinderung von Grundstücksspekulation. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Finanzen im März dieses Jahres die Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung bekanntgegeben. Seit 1. Juli haben Immobilienbesitzer noch bis zum 31. Oktober Zeit, in dieser Erklärung Daten zur Neuberechnung der Grundsteuer an die zuständigen Finanzämter zu übermitteln.

Seit Bekanntmachung schwebt das sprichwörtliche Damoklesschwert über Besitzern von mehr als 35 Mio. Grundstücken, Häusern und Wohnungen. Beobachter gehen davon aus, dass bis heute nur ein kleiner Bruchteil von ihnen aktiv geworden ist. Der Grund ist einfach: Für die Feststellungserklärung müssen Steuerpflichtige die bereits von der Einkommenssteuererklärung bekannte ELSTER-Software der deutschen Steuerverwaltung nutzen. Das oft als umständlich und für Laien schwer zu erfassende Steuersystem wirkt auch hier abschreckend. Darüber hinaus ist auch für Privatpersonen die elektronische Erfassung verpflichtend (Ausnahme Bayern). Während die Einkommenssteuererklärung bis heute auch in Papierform erstellt werden kann, benötigt der Immobilienbesitzer nun ein digitales Zertifikat zur sicheren elektronischen Übertragung. Hierdurch entsteht zusätzlicher Aufwand, bereits im Vorfeld der eigentlichen Erklärung.

„Viele Betroffene schieben die Aufgabe vor sich her“, weiß Steuerberater Carsten Schupp. „Die Folge wird ein Ansturm in den letzten Tagen der Abgabefrist sein, der das digitale System der Finanzämter einem Stresstest mit ungewissem Ausgang aussetzen wird.“

Wer diese Möglichkeit im Falle der Einkommenssteuererklärung bereits nutzt, wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch für die Grundsteuererklärung die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nehmen wollen. Doch auch dieser vermeintlich bequeme Weg könnte sich als weit anspruchsvoller als erwartet darstellen.

„Von den rund 100.000 Steuerberatern in Deutschland ist gerade einmal etwa 1 Prozent im Bereich Grundsteuer aktiv und verfügen über die erforderliche Qualifikation“, erklärt Schupp, selbst seit 20 Jahren Steuerberater, spezialisiert auf Immobilien. „Den zu erwartenden Ansturm werden sie kaum bewältigen können.“

Mit einer Online-Plattform bietet Steuerberater Carsten Schupp Immobilienbesitzern nun die Möglichkeit, ihre Daten unabhängig von ELSTER zu erfassen, professionell prüfen und, zur Verminderung der Grundsteuer, legal optimieren zu lassen. Ein ELSTER-Login sowie das digitale Zertifikat sind hierbei nicht erforderlich.

Die Eingabe ist im Vergleich zum ELTER-Formular deutlich vereinfacht. Dies betrifft sowohl die klar verständlichen Erläuterungen zu den erforderlichen Daten als auch deren praktische Eingabe. Mehrfacheingaben identischer Datensätze, zum Beispiel Adressdaten, sind nicht erforderlich und für die individuelle Eingabe irrelevante Felder werden ausgeblendet. Darüber hinaus führt die individuelle Eingabe durch Automatikfelder zur Ergänzung logischer zusammenhängender Datensätze. Im Vergleich zum ELSTER-Formular erzielt die Online-Plattform von Steuerberater Carsten Schupp so eine Zeitersparnis bei der Datenerfassung von bis zu 90 Prozent.

Mit den „Grundsteuerdosen“ bietet Steuerberater Carsten Schupp Immobilienbesitzern den Zugang zum Online-Portal, die Erfassung der Grundstücksdaten, die Prüfung durch einen Steuerberater und den abschließenden Versand der geprüften Daten zu ELSTER. Für das einfache BASIC-Paket entstehen dabei Kosten, abhängig vom aktuellen Grundstückswert (Verkaufswert des Grundstückes inkl. aller aufstehenden Gebäude), ab einmalig EUR 39,-. In zusätzlichen Dienstleistungspaketen können weitere Merkmale, wie der persönliche Kontakt per Mail, Anruf oder WhatsApp, weiterführender intensiver Kontakt sowie die Eingabe der Daten auf Basis übersandter Informationen (Bescheide, Kaufbelege, Grundbuchauszüge etc.) hinzugebucht werden.

Das Team um Steuerberater Carsten Schupp bietet die Dienstleistung bundesweit mit einer Fertigstellungsgarantie zum Stichtag 31.10.2022. Der anschließend ergehende Steuerbescheid wird zusätzlich geprüft.

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