Ab 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten neue Corona-Schutzmaßnahmen, um vor allem vulnerable Gruppen im Herbst und Winter besser zu schützen. Nach Auskunft der ARAG Experten wird bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in Arztpraxen gelten. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren reicht eine OP-Maske. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird es zudem eine Testnachweispflicht geben. Eine Maskenpflicht in Flugzeugen besteht nicht. Darüber hinaus können die Bundesländer weitergehende Schutzmaßnahmen erlassen, wie etwa eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie z. B. Restaurants oder bei Sportveranstaltungen. Kinder mit Infektionsverdacht müssen – entgegen den ursprünglichen Plänen – nicht zum Arzt, sondern es genügt ein negativer Selbsttest, um wieder in die Schule gehen zu dürfen. Die Länder können eigenständig weitere Maßnahmen beschließen, wie etwa die Testpflicht in Schulen und Kindertageseinrichtungen oder eine Maskenpflicht für Schüler ab dem fünften Schuljahr.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel