Im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung sind durch die Bundesregierung gestern viele wichtige Maßnahmen beschlossen worden. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) begrüßt insbesondere die Entlastung beim CO₂-Preis und die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes über den 30. September 2022 hinaus – zwei Anliegen, die der bdo gegenüber der Politik seit Beginn der Krise vertritt. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht, um insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern sowie energieintensiven Industrien durch die Krise zu helfen. Allerdings sieht der bdo hier noch Nachbesserungsbedarf. „Öffentlicher Verkehr mit Bussen ist eine energieintensive Dienstleistung. Mittlerweile machen die Energiekosten über 25 Prozent aller Ausgaben aus. Vor der russischen Invasion waren es lediglich 15 Prozent“, so Christiane Leonard, bdo-Hauptgeschäftsführerin, „und anders als nahezu alle anderen Wirtschaftszweige, können die Busunternehmen die gestiegenen Energiekosten im Markt nicht weiterreichen. Die Tarife werden im ÖPNV sozialpolitisch festgelegt und die Unternehmen müssen damit auskommen. Busunternehmen müssen endlich Zuschüsse für die explodierten Dieselpreise erhalten.“ 

Ohne eine auskömmliche Finanzierung der Bestandsverkehre ist ein Klimaticket als Nachfolge für das 9-Euro-Ticket zum Scheitern verurteilt. Leonard ergänzt: „Nur mit erheblichen zusätzlichen Mitteln in Höhe von mindestens 1,5 Milliarden Euro wird das aktuelle Angebot aufrechtzuerhalten sein. Zusätzliche Verkehre, um die Mobilitätswende zu meistern, werden weitere Milliarden Euro kosten.“ Entsprechend muss bei einem Klimaticket auch die künftige Finanzierung sichergestellt sein. „Wenn heute von 2 Milliarden Euro für ein 69-Euro-Ticket die Rede ist, dann werden es bei den aktuellen Preissprüngen bei den Energiekosten im nächsten Jahr wahrscheinlich weit über 2,2 Milliarden Euro sein. Hier ist dringend mehr „Wucht“ bei den Mitteln erforderlich“, so Leonard weiter.

Aus Sicht des bdo muss bei jedem Nachfolgemodell außerdem ein Ausgleich der entgangenen Einnahmen durch verbilligte ÖPNV-Angebote für die Unternehmen garantiert sein. Hieran hapert es aktuell. Zahlreiche Busunternehmen erhalten KEINEN Ausgleich, obwohl sie 9-Euro-Tickets akzeptieren. Verpflichtende allgemeine Vorschriften wären hier ein Ausweg, denn es kann nicht sein, dass Aufgabenträger Geld vom Bund für das 9-Euro-Ticket erhalten und dieses nicht an die Busbetriebe weiterleiten. Kritisch ist ebenfalls das Thema Einnahmeaufteilung. Bei einem bundesweit gültigen Ticket muss vollkommen neu ausgehandelt werden, wer wie viel Geld aus den Ticketerlösen bekommt. Bei dem neuen Schlüssel muss sichergestellt sein, dass der Mittelstand nicht unter die Räder gerät und seinen fairen Anteil an den Einnahmen erhält.

Sollte es ein bundesweit gültiges Ticket geben, muss der Fernbus ebenfalls ein Teil des neuen Systems sein. Um den Charakter des Klimatickets als Nahverkehrsticket zu bewahren, sollte die Gültigkeit in Fernbussen auf Regionalverbindungen zwischen 50 und 300 km beschränkt werden. Verkehre des ÖPNV (unter 50 km) oder des Fernverkehrs (über 300 km) wären nicht inbegriffen.

Auch die Absenkung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent darf nicht nur für die Gastronomie gelten: Für alle Busfahrten und -reisen muss der reduzierte Mehrwertsteuersatz gelten.

Über den Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V. ist der Spitzenverband der deutschen Busbranche und vertritt die Interessen von rund 3.000 privaten und mittelständischen Unternehmen aus den Bereichen Personennahverkehr, Bustouristik und Fernlinienverkehr gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.
Reinhardtstr. 25
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 24089-300
Telefax: +49 (30) 24089-400
http://www.bdo.org

Ansprechpartner:
Till Dreier
Referent Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 24089-300
E-Mail: till.dreier@bdo.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel