Beim Kampf gegen die Glücksspiel-Abzocke vor deutschen Gerichten bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer betroffenen Verbrauchern eine Finanzierung der Prozesskosten mit Hilfe eines Dienstleisters an. Da Rechtsschutzversicherungen Verfahren gegen Online-Casinos nicht decken, springt der Finanzierer ab einer Schadenshöhe von 8000 Euro ein. Die Rechtslage ist derzeit eindeutig. Oberlandes- und Landgerichte haben sich in Deutschland bei der Glücksspiel-Abzocke auf die Seite der Verbraucher geschlagen. Die Betreiber müssen die Verluste der Spieler komplett ersetzen, weil ihr Internet-Angebot bis zum 30. Juni 2021 illegal war. Die Chancen, Verluste vor Gericht wettzumachen, sind nach Ansicht von Dr. Stoll & Sauer enorm gestiegen. Mandanten entstehen durch die Prozessfinanzierung keine Kosten. Die Kanzlei rät zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Verbraucherschutz. Mehr Infos zur Casino-Abzocke gibt es auf der Kanzlei-Website.

Online-Casino: Finanzierung der Prozesskosten ab 8000 Euro Schaden

Wer nicht außerordentliches Glück hat, der verliert beim Zocken in der Regel viel Geld. Das gilt vor allem in Online-Casinos. Ruck, zuck werden fünfstellige Summen verspielt und ganze Existenzen ruiniert. Was die wenigsten Pechvögel wissen, sie können ihre Verluste vor Gericht wieder einklagen. Bis zum 30. Juni 2021 war Online-Glücksspiel mit wenigen Ausnahmen in Deutschland verboten. Nur auf dem Territorium von Schleswig-Holstein war Zocken im Internet erlaubt. Da Rechtsschutzversicherer das Decken der Glücksspiel-Abzocke ausschließen, haben es Verbraucher schwer, gerichtlich gegen die Anbieter vorzugehen. Gerichts- und Anwaltskosten werden nach dem Streitwert bestimmt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer arbeitet daher mit einem Dienstleister zusammen, der sich um die Prozessfinanzierung kümmert. Auf den Verbraucher kommen keine Kosten zu. Den Finanzierer nimmt im Erfolgsfall eine Provision. Treffen folgende Punkte zu, so wird der Prozess durch den Dienstleister finanziert:

  • Der Kläger muss in Deutschland wohnen.
  • Der Kläger hat in Deutschland das Online-Glücksspiel auf einer Seite getätigt, für die der Anbieter über keine gültige Erlaubnis verfügt hat. Also nicht aus Schleswig-Holstein.
  • Der Kläger muss von der Illegalität des Spiels zum Zeitpunkt des jeweiligen Glücksspiels nichts gewusst haben.
  • Involviert in die Glücksspiel-Abzocke sind die meisten Anbieter auf dem Markt. Im Fokus unseres Angebots stehen besonders folgende Gesellschaften:
    • Entain plc mit Sitz auf der Isle of Man, inklusive folgender Tochtergesellschaften:
      • bwin Holdings (Malta) Limited, Sitz in Malta;
      • bwin (Deutschland) Limited, Sitz in Malta;
      • ElectraWorks Limited, Sitz in Gibraltar;
      • Gamebookers (Deutschland) Limited, Sitz in Malta;
    • N1 Interactive Limited, Sitz in Malta,
    • Red Rhino Limited, Sitz in Malta;
    • Tipico Games Limited, Sitz in Malta; and
    • TSG Interactive Gaming Europe Limited, Sitz in Malta.
  • Bei anderen Gesellschaften prüft die Kanzlei die mögliche Finanzierung.
  • Eine Liste mit Gewinnen und Verlusten muss vorliegen.
  • Der Streitwert beträgt mindestens 8000 Euro.

Dr. Stoll & Sauer rät bei Glücksspiel-Abzocke im Internet zur Klage

Die Chancen, verspieltes Geld wieder zurückzuholen, stehen für Verbraucher nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung der Online-Casino-Abzocke durch zahlreiche Urteile ein großes Stück weitergekommen. Es gibt mittlerweile rechtskräftiger Urteile gegen Betreiber von Online-Casinos. Wegweisend war das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Hinweisbeschluss vom 4. April 2022. Ein Online-Casino habe keinen Anspruch auf das Geld der Spieler, so das Gericht (Az.: 23 U 55/21). Da das Casino seine Berufung darauf hin zurückzog, ist diese Entscheidung auch rechtskräftig. Hier nochmals die wichtigsten Fakten zur Glückspiel-Abzocke:

  • Das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland war bis zum 30. Juni 2021 verboten. Nur auf dem Territorium von Schleswig-Holstein war es gestatten.
  • Die überwiegende Rechtsprechung geht davon aus, dass die illegal tätigen Glücksspiel-Anbieter kein Anrecht auf die Einzahlungen der Spieler haben und daher die Verlust vollumfänglich zurückzahlen müssen.
  • Das Anbieten von Glücksspielen im Internet war grundsätzlich verboten. Daher kann gegen alle Online-Casinos juristisch vorgegangen werden. Dazu gehören unter anderem: Tipico, Bwin, Winderino, Hyperino, Platincasino, Mr. Green, Interwetter, LeoVegas, Pokerstars, Casumo, Karamba, Sunmaker, Sunnyplayer, Partypoker, 888, Lottoland, Wildz, Lapalingo, MagicRed, Bet365, All Slots, Royal Slotz, Casino Clus, Caxino, Jackpotcity, Betsafe und weitere.
  • Es gab auch legale Glücksspiele wie Sportwetten. In Schleswig-Holstein waren sie erlaubt und natürlich im Ausland.
  • Für ein positives Urteil in der Glücksspiel-Abzocke ist es für Gerichte wichtig, dass der Spieler keine Ahnung von dem Verbot hatte.
  • Ab dem 1. Juli 2021 können Online-Glücksspiele in Deutschland angeboten werden – aber nur mit einer gültigen Lizenz. Nach Medienberichten sind nach wie vor viele Anbieter ohne gültige Lizenz unterwegs. Hier wird das Glücksspiel erneut illegal angeboten. Auch hier sind die Verträge zwischen Spieler und Anbieter nichtig. Verbraucher, die bei solchen Anbietern Verluste gemacht haben, haben beste Chancen ihr Geld wieder zurückzuholen.
  • Nach einem verbraucherfreundlichen Urteil zahlen die Casinos in der Regel die Verluste der Verbraucher zurück. Weigerte sich ein Anbieter, wird das Geld in letzter Konsequenz mit dem Gerichtsvollzieher eingetrieben. Hat der Betreiber des Casinos seinen Sitz innerhalb der EU, gelingt in den meisten Fällen zeitnah, die Verluste zurückzuholen. Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg gegen den Casino-Betreiber herausfinden.
Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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