FHK setzt sich dafür ein, dass alle Frauen diskriminierungsfreien und hürdenarmen Zugang zu Schutz vor Gewalt erhalten – und meint dabei grundsätzlich cis Frauen, trans* Frauen, intergeschlechtliche Frauen sowie alle Menschen, die sich als Frauen oder Mädchen verstehen. Ausdrücklich erkennt die 2017 ratifizierte Istanbul-Konvention auch trans* Frauen als besonders schutzbedürftig an.1
„In den sozialen Medien wird mit Bezug auf das Selbstbestimmungsgesetz oft eine vermeintliche Bedrohung von Frauenschutzräumen ins Feld geführt. Trans* Frauen finden aber schon seit vielen Jahren immer wieder Schutz in Frauenhäusern. Das ist also kein Szenario, das durch das Gesetz neu im Raum steht“, erklärt FHK-Geschäftsführerin Heike Herold. „Die scheinbar verbreitete Vorstellung: ,Ich erkläre mich spontan zur Frau und spaziere dann ungehindert in ein Frauenhaus‘ geht außerdem weit an den praktischen Gegebenheiten von Frauenhäusern vorbei: Niemand bekommt allein aufgrund des (weiblichen) Geschlechts Zugang zu einem Frauenhaus.“
Frauenhäuser befinden sich in aller Regel an einem geheimen Standort, der erst durch Kontakt zu den Fachkräften zugänglich ist. Aufnahmen werden dabei nach verschiedenen Kriterien, allen voran akuter Gewaltbetroffenheit, geprüft. Ob ein Frauenhaus für eine gewaltbetroffene Frau und ihre Kinder die passende Unterstützung bieten kann, wird dann stets im Einzelfall von qualifizierten Fachkräften vor Ort entschieden. Dies gilt unterschiedslos für die Aufnahme jeder Frau. Auf das Urteilsvermögen der erfahrenen Fachkräfte zu vertrauen, ist nicht zuletzt eine Frage des Respekts vor der professionellen Arbeit, die Frauenhäuser seit Jahrzehnten für den Schutz von Frauen leisten.
„Die Bedarfe verschiedener Schutzbedürftiger in Konkurrenz zu setzen, schadet allen. Wir müssen uns von der Logik befreien, dass nur die Unterstützung entweder der einen oder der anderen vulnerablen Gruppe umsetzbar ist“, so Herold weiter. „Der Staat hat den Auftrag, allen Gewaltbetroffenen passende Hilfe zu ermöglichen – und genau das müssen wir gemeinsam mit anderen vulnerablen Gruppen einfordern.“
1 Vgl. Europarat (2011): Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht, URL: https://rm.coe.int/1680462535 [letzter Aufruf 12.09.2022], Artikel 12, Erläuterung 87 sowie Art. 4, Absatz 3, Erläuterung
Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) wurde auf Initiative der Wohlfahrtsverbände (AWO Bundesverband e. V., Diakonie Deutschland, Der Paritätische Gesamtverband, Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V./Deutscher Caritasverband e. V.) gegründet, um sich im Auftrag der Mitglieder für den Abbau von Gewalt gegen Frauen und für die Verbesserung der Hilfen für betroffene Frauen und deren Kinder einzusetzen. FHK koordiniert, vernetzt und unterstützt das Hilfesystem, fördert die fachliche Zusammenarbeit und bündelt Praxiserfahrungen, um sie in politische Entscheidungsprozesse sowie in fachpolitische Diskurse zu transportieren.
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