• Deutsches Studentenwerk (DSW) zum geplanten BAföG-Notfallmechanismus
  • 28. BAföG-Novelle heute im Deutschen Bundestag
  • DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl: „Ein wichtiger ordnungspolitischer Fortschritt, aber noch eine zu enge Definition von Notfall“
  • Krieg, Inflation, Preis-Krise: Notfallmechanismus muss jetzt greifen
  • Krisen-BAföG muss auch internationalen Studierenden offen stehen

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) plädiert dafür, die Notfall-Definition für den geplanten Notfallmechanismus im BAföG dringend zu erweitern und den Mechanismus angesichts von Inflation und Energiepreis-Krise so rasch wie möglich greifen zu lassen, damit Studierende in finanzieller Not vom Not-BAföG Gebrauch machen können.

Der Deutsche Bundestag berät heute in zweiter und dritter Lesung über eine 28. BAföG-Novelle, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgelegt hat und mit der ein Notfallmechanismus neu im BAföG verankert werden soll. Bisher wird in dem Gesetzentwurf als Notfall nur eine Störung des studentischen Arbeitsmarkts definiert.

DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl erklärt dazu:

„Die Einführung eines Notfallmechanismus ins BAföG ist ein wichtiger ordnungspolitischer Fortschritt. Damit wird für Studierende eine wichtige Lehre aus der Pandemie gezogen: In nationalen Krisenlagen muss das BAföG potenziell für alle Studierenden in Finanznot geöffnet werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf für eine 28. BAföG-Novelle greift aber zu kurz: Der Notfallmechanismus griffe einzig und allein bei einer Störung des studentischen Arbeitsmarktes, also dem Wegfall von Nebenjobs. Nur dann kann der BAföG-Notfallmechanismus vom Deutschen Bundestag beschlossen werden.

Gerade die aktuellen, multiplen Krisen, wie die Inflation und die Energiepreis-Krise, zeigen aber, dass der Notfall weiter gefasst werden muss. Die Studierenden stehen in diesem Wintersemester 2022/2023 vor einer echten sozialen Notlage: Sie kommen finanziell und psychisch auf dem Zahnfleisch aus der Corona-Pandemie – und wissen angesichts explodierender Preise oftmals nicht, wie sie im Winter Strom, Gas und Lebensmittel bezahlen sollen. Gerade die mehr als 60 Prozent von ihnen, die in den Hochschulstädten auf dem freien Wohnungsmarkt untergekommen sind, werden – wie alle Mieterinnen und Mieter – spätestens im Frühjahr 2023 dann auch mit voraussichtlich teilweise horrenden Mietnebenkosten-Nachzahlungen konfrontiert werden.

Wenn der BAföG-Notfall erst beschlossen werden könnte, wenn eine Rezession eingetreten und infolgedessen der studentische Arbeitsmarkt zusammengebrochen ist, ist das zu spät. Krise ist Krise, und in einer jeglichen Krise muss der BAföG-Notfallmechanismus greifen können.

Wichtig ist, dass die konkrete Ausgestaltung des Notfall-BAföGs realistisch und studierenden-freundlich ist: Es sollten mindestens 500 Euro monatlich als Zuschuss ausbezahlt werden, was der Höhe des geplanten Bürgergelds entspricht, und ausländische Studierende in Deutschland müssen es auch beantragen können. Auch muss er jenen Studierenden offenstehen, die über der Regelstudienzeit liegen.

Die Ampel-Koalition hat jetzt die Chance, für die Studierenden mit einem BAföG-Notfallmechanismus, der auch angesichts von Inflation und Preiskrise greifen würde, ein echtes Sicherheitsnetz für die Studierenden aufzuspannen. Sie sollte diese Chance nutzen und damit den Studierenden zeigen, dass uns als Gesellschaft enorm daran liegt, sie durch diese Krisen hindurch zu unterstützen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsches Studierendenwerk e.V.
Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 297727-10
Telefax: +49 (30) 297727-99
http://www.studentenwerke.de

Ansprechpartner:
Stefan Grob
Referatsleiter Presse/Kultur
Telefon: +49 (30) 297727-20
Fax: +49 (30) 297727-99
E-Mail: stefan.grob@studentenwerke.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel